Flug nach Deutschland - Insider verrät: Auswahl der Afghanen ist „lückenhaft und fahrlässig“
Die geplante Ankunft eines weiteren Afghanen-Flugs in Berlin setzt die Bundesregierung massiv unter Druck. Am Mittwoch soll das Flugzeug landen – an Bord sind neben zwei Ortskräften mit 13 Angehörigen auch 142 weitere Afghanen. Doch wer genau im Flugzeug sitzt, bleibt unklar. Ein Insider erklärte gegenüber der „Bild“, dass die Auswahl der Personen „völlig undurchsichtig“ sei und in vielen Fällen die Identität der Passagiere „zweifelhaft oder sogar vollständig ungeklärt“ erscheine.
Das Auswärtige Amt (AA) reagierte auf eine „Bild“-Anfrage zur Identitätsprüfung der Afghanen am Dienstagvormittag nicht. Die Auswahl der Personen für das Aufnahmeprogramm erfolgt über mehr als 130 Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die berechtigt sind, Afghanen zur Aufnahme vorzuschlagen. Interessanterweise sind diese NGOs den deutschen Sicherheitsbehörden jedoch nicht bekannt, obwohl diese für die Sicherheitsüberprüfung zuständig sind.
Ein hochrangiger Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden kritisierte den Prozess gegenüber der „Bild“ als „lückenhaft und fahrlässig“ und erklärte, dass an keiner Stelle allen beteiligten Stellen alle relevanten Informationen zu den Afghanen gebündelt vorliegen. „Das hat System", so der Mitarbeiter. Demnach kaufen viele Afghanen Pass-Rohlinge auf dem Schwarzmarkt oder bei Behörden und lassen diese personalisieren.
So läuft die Auswahl ab
Generell gestaltet sich der Ablauf des Auswahlprozesses folgendermaßen: Zunächst stellt ein Afghane über das Online-Portal einer NGO einen Antrag. Diese schlägt dann die Person für das Aufnahmeprogramm vor. Danach prüft eine „zivile Koordinierungsstelle“ (die nicht mit deutschen Beamten besetzt ist, sondern auch Afghanen beschäftigt) den Antrag und gibt ein Votum ab. Dieses Votum wird an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet, welches die finale Entscheidung trifft. Das berichtet die „Bild“.
Im Anschluss wird der Antragsteller in die deutsche Botschaft nach Islamabad eingeladen. Dort prüft die Bundespolizei die Pässe des Antragstellers, aber nicht seine Identität. Sollte es sich um gefälschte Dokumente handeln, führt dies nicht automatisch zum Abbruch des Verfahrens.
Person eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“?
Im nächsten Schritt erfolgt ein Sicherheitsinterview durch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und den Verfassungsschutz. In diesem Interview wird lediglich die Frage gestellt, ob die Person eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ darstellt. Die Identität des Antragstellers ist dabei nicht das Hauptthema. Auch wenn gefälschte Dokumente vorliegen, müssen sie nicht zwingend die Asylentscheidung beeinflussen. Die finale Visa-Entscheidung trifft dann ein Mitarbeiter des AA, der jedoch weder die Inhalte des Sicherheitsvotums noch den Antragsteller kennt.