Nach Linksextremismus-Prozess: Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E.

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Nach Linksextremismus-Prozess: Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E.

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Im Mai 2023 wurde Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Es folgten heftige Proteste. Der BGH prüft nun das Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin.

Karlsruhe – Der Fall Lina E. hatte in den vergangenen Jahren für viel Aufsehen und massiven Protest gesorgt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gewalttätiger Angriffe auf Rechtsextreme eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Nun wird der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung prüfen. Am Donnerstag (6. Februar) ab 9.30 Uhr wird sich der BGH mit dem Fall befassen.

Verurteilung von Lina E.: Schwere Vorwürfe gegen mutmaßliche Linksextremistin

Im Prozess wogen die Vorwürfe gegen E. und ihre drei Mitangeklagten schwer. Die Bundesanwaltschaft warf der Gruppe vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen brutal zusammengeschlagen zu haben. E. gilt bei der obersten deutschen Anklagebehörde als ein Kopf der Gruppe. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E.
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E. (Archivbild) © IMAGO / Political-Moments

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E.: Unklar, wann Entscheidung fällt

Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die heute 29 Jahre alte Angeklagte hatten gegen das Dresdner Urteil Revision eingelegt, so dass der Fall beim BGH landete. Die obersten Strafrichter Deutschlands prüfen das Urteil nun auf Rechtsfehler. Sie können es dann bestätigen, selbst abändern oder aufheben und nach Dresden zurückverweisen. Ob der BGH noch am Donnerstag eine Entscheidung fällt, ist unklar.

Der Prozess gegen Lina E. hatte im Jahr 2021 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Das Urteil gegen Lina E. löste im Mai 2023 bundesweit heftige Proteste in der linksradikalen Szene aus. Auch die Verteidigung der mutmaßlichen Linksextremistin hatte damals in ihrem Plädoyer vor Gericht schwere Vorwürfe gegen die Bundesstaatsanwaltschaft und den Senat am Oberlandesgericht Dresden erhoben. Verteidiger Ulrich von Klinggräff sprach damals von „politischer Justiz“. Der Bundesanwaltschaft warf er vor, „Hypothesen“ würden „die Beweise ersetzen“.

Aufregung um den Fall Lina E.: Polizei hat mutmaßlichen Anführer der linksextremen Szene festgenommen

Im November hatte der Fall Lina E. noch einmal für Aufregung gesorgt, als die Polizei den mutmaßlichen Anführer der gewalttätigen linksextremen Szene festnahm. Deutschlands oberste Anklagebehörde wirft Johann G. Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Vereinigung vor. Er soll der Leipziger Gruppierung um die Studentin Lina E. angehört und innerhalb der Vereinigung „eine herausgehobene Stellung“ eingenommen haben, wie die Bundesanwaltschaft damals mitteilte. Im Prozess gegen E. und drei Mitangeklagte fiel immer wieder der Name des im November Gefassten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur waren Fahnder dem früheren Lebensgefährten von E. vor dessen Festnahme eine Weile auf der Spur. (pav/dpa)

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