„Systembruch“: Chef der Deutschen Rentenversicherung wehrt sich gegen Rentenkürzungs-Forderung

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Die Renten von Gutverdienern sollen weniger stark steigen als von Geringverdienern. Diesen Vorschlag von Ökonomen lehnt der frühere Chef der Deutschen Rentenversicherungsträger strikt ab.

Berlin – Bei der Rente gibt es eine Menge von Vorschlägen, wie die Probleme gelöst werden können. Jüngst haben Politiker und Ökonome jetzt vorgeschlagen, dass die Renten von Gutverdienern in Zukunft weniger stark angehoben werden sollen als die Bezüge von Niedriglohnverdienern.

Das ist nach Ansicht des früheren Rentenversicherungs-Chefs Franz Ruland ein klarer Systembruch. Bislang sind in der jährlichen Rentenanpassung am 1. Juli eines Jahres alle Renten einheitlich angepasst worden. Die Überlegungen, hohe und niedrige Renten unterschiedlich anzupassen, wie es von Wirtschaftsweisen empfohlen wurde, lehnt Ruland nachdrücklich ab. Ziel der Maßnahme soll eine Entlastung der Rentenkasse sein, bei der überdurchschnittlich hohe Renten in Zukunft langsamer steigen sollen als niedrige.

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Sollen hohe Renten weniger stark steigen? (Symbolbild) © Fabian Sommer/dpa

Beitragszahlungen und Renten müssen im Verhältnis bleiben

Ruland plädiert eindeutig für eine Äquivalenz von Beitrag und Gegenleistung. Würden die Renten von höheren Einkommen nur eine geringere Rentenanpassung erfahren, würde dies auch ein niedrigeres Sicherungsniveau für diese Beitragszahler bedeuten. Für ihn ist die beitragsäquivalente Rente nicht diskutabel. Der Wert der während des Erwerbslebens erworbenen Rentenpunkte muss nach seiner Meinung nach für alle gleich bleiben. Aktuell beträgt dieser 40,79 Euro monatlich und entspricht damit dem Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Einzahlung von Rentenbeiträgen.

Die Leistungen der Rentenversicherung kann nur derjenige in Anspruch nehmen, der sie sich durch die Einzahlung seiner Beiträge auch verdient hat, wie Ruland weiter ausführte. Die Höhe der Leistungen muss deshalb auch von der Höhe der Beitragszahlungen abhängig sein. Die Belastung der Erwerbstätigen durch die Pflichtbeiträge ist seiner Meinung nach nur dann mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar, wenn diese eine äquivalente Gegenleistung auslösen würden. Für ihn ist die Beitragsäquivalenz eine direkte Folge des Gleichheitssatzes. Deshalb ist für ihn der Vorschlag, höhere Einkommen, Beiträge und Renten mit einer niedrigeren Rentenanpassung zu belasten, um nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenkasse zu finanzieren, auch nicht akzeptabel und nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar.

Keine Anpassung der Rente aufgrund individueller Kriterien

Ruland hält eine hohe Rente deshalb nicht für unsolidarisch – denn sie sei ja auch mit hohen Beiträgen bezahlt. Auch das Argument, dass Menschen mit einem höheren Einkommen eine längere Lebenserwartung hätten, lässt er nicht gelten für die Rentenversicherung. Bei den Rentenbeiträgen werden individuelle Risiken nicht berücksichtigt. Wer davon abweichen wolle, müsste z. B. auch Frauen wegen der höheren Lebenserwartung eine niedrigere Rente zahlen. Ruland fordert, dass die Renten weiterhin, unabhängig von persönlichen Kriterien und der Rentenhöhe, für alle Rentenbezieher gleichmäßig angepasst werden.

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