Pläne für Echinger Ortsmitte schreiten voran: Sanierungssatzung soll im September beschlossen werden

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Feiern wie das Gemeindefest im Juli könnten weiter auf dem Bürgerplatz stattfinden, wenn die Gemeinde Eching die Sanierungssatzung für die neue Ortsmitte beschließt. © Wilms

Die Neugestaltung der Echinger Ortsmitte ist einen weiteren Schritt vorangekommen: Der Planungsausschuss hat den überarbeiteten Auslobungstext für den Planungswettbewerb beschlossen und dabei einen Überblick über die anvisierten Termine erhalten.

Das Zentrum soll schöner werden: Daher hat der Echinger Gemeinderat im November 2024 einen Planungswettbewerb für die Gestaltung der Ortsmitte mit Bürgerplatz beschlossen, das Büro Hummel-Kraus wurde mit der Betreuung des Wettbewerbs betraut. Im April fand ein Bürgerworkshop statt, dessen Ergebnisse in der Sitzung des Planungsausschusses Anfang Juni vorgestellt wurden. Beschlossen wurde, die Ergebnisse in den Auslobungstext einzuarbeiten und dabei Flächen für das Aufstellen eines großen Veranstaltungszelts nicht zu berücksichtigen.

Wie Bürgermeister Sebastian Thaler damals betont hat, seien damit nicht Zelte mit 800 bis 1000 Plätzen gemeint, sodass etwa Bürgerfeste weiter durchaus noch auf dem Bürgerplatz stattfinden könnten. Der Auslobungstext wurde also nochmals aktualisiert und lag jetzt den Gemeinderäten vor. Zudem wurde der Zeitablauf für den Wettbewerb erläutert: Als erster Termin wird für die Preisgerichtsvorbesprechung der 16. September vorgesehen, der Abschluss des Wettbewerbs mit Preisgerichtssitzung wird voraussichtlich im März oder April 2026 stattfinden können. Sowohl der Text als auch die Terminplanung wurden vom Planungsausschuss jetzt mit 8:2 Stimmen genehmigt.

Wichtig, und auch darüber wurden die Gemeinderäte informiert: Nach den Vorgaben der Städtebauförderung ist eine Sanierungssatzung unerlässliche Voraussetzung für eine 60-prozentige Förderung der Maßnahmen. Sie stelle sicher, dass keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die dem Sanierungszweck widersprechen. In der Sitzung im November 2024 war bereits der vorgeschlagene Umgriff vorgestellt worden: Er umfasst den Bereich der Waagstraße mit den bestehenden Hofstellen und zieht sich über die Ortsmitte und die Bahnhofstraße entlang – inklusive S-Bahnhof.

In der Märzsitzung wurden die Inhalte einer solchen Sanierungssatzung vorgestellt und beschlossen, dass die betroffenen Grundstückseigentümer in einer Informationsveranstaltung über die Auswirkungen einer solchen Satzung informiert werden sollen. Diese Informationsveranstaltung fand im Mai im Bürgerhaus statt, rund 150 Anlieger waren anwesend. Ergebnis: Von den 71 Rücklaufzetteln wurde auf 35 angekreuzt, dass auf dem Grundstück keine Veränderung stattfinden wird, auf 20 wurde mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren Veränderungen geplant sind.

Abgefragt wurde zudem, worauf die Gemeinde bei der künftigen Entwicklung dieses Bereiches achten solle. Die Antworten reichten von „mehr Grün, mehr Bäume“ und einem einladenderen Ortskern über Fahrradmarkierungen entlang der Hauptstraße, mehr Ampeln, Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsberuhigung bis hin zur Aufwertung der Bahnhofstraße für Gastronomie und Einzelhandel, Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft sowie weniger Regeln und Auflagen für Eigentümer und Bauherren.

Grundsätzlich, so erläuterte die Verwaltung, bedeute eine solche Satzung gewisse Vorteile für die Eigentümer, die durch ein kommunales Förderprogramm sogar noch verbessert werden könnten. Die Verwaltung schlug daher vor, die Sanierungssatzung zu erlassen. Auf die Verwaltung seien bereits Anwohner und Eigentümer zugekommen, die eine solche Satzung befürworten und schnellstmöglich wünschen, da sie damit für anstehende Baumaßnahmen von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren würden. Zum weiteren Ablauf regte nun die Verwaltung an, dass die politischen Gruppierungen und Fraktionen über die Sommerpause nochmals Fragen oder Unklarheiten vorbringen. In der Gemeinderatssitzung am 30. September soll dann die Sanierungssatzung beschlossen werden.

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