Blitzermarathon 2025: Hier gibt es die Liste mit allen Blitzern in Bayern
In Bayern wird auch 2025 wieder an verschiedenen Tagen vermehrt geblitzt. Der europaweite Blitzermarathon und die Speedweek stehen im Fokus. In Deutschland machen - bis auf zwei Bundesländer - alle mit. Für die Aktionswochen sind eine Woche im April und eine Woche im August eingeplant. Dies geht aus dem Jahresplan von Roadpol, dem European Roads Policing Network, hervor.
Hier gibt es die Liste mit allen Blitzern
Die erste Speedweek soll vom 7. bis 13. April 2025 stattfinden, die zweite vom 4. bis zum 10. August 2025. Der Blitzermarathon in Bayern ist für den 9. April 2025 angesetzt (das kann man tun, wenn man geblitzt wurde). Ob es im Herbst einen weiteren Tag geben wird, ist noch unklar. Hier gibt es die offizielle Liste des Innenministeriums mit allen Blitzern in Bayern.

Wo wird während des Blitzermarathons geblitzt?
Die Standorte der Verkehrskontrollen und Radarfallen werden vermutlich kurz vor dem Blitzermarathon bekannt gegeben. Auch in Hessen wird stark geblitzt.
Ab wann gibt es ein Fahrverbot? Das sagt der Bußgeldkatalog:
- 1 Monat Fahrverbot
- 41 bis 60 km/h außerorts zu schnell gefahren
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als 1 Sekunde rot)
- Handy am Steuer benutzt und dabei andere gefährdet
- 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h außerorts zu schnell gefahren
- Bei mehr als 100 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 2/10 des halben Tachowertes Abstand gehalten (zum Beispiel unter 10 Meter bei 100 km/h)
- 3 Monate Fahrverbot
- Mehr als 70 km/h außerorts zu schnell gefahren
- Bei mehr als 100 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 1/10 des halben Tachowertes Abstand gehalten (zum Beispiel unter 5 Meter bei 100 km/h)
Neue Regelungen im Bußgeldkatalog 2025: So funktioniert die Punktevergabe
Mit dem neuen Bußgeldkatalog 2025 gibt es eine klare Dreiteilung bei den Punkten für Verkehrsverstöße. Die Einstufung richtet sich nach der Schwere des Vergehens und den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
1 Punkt: Verstoß gegen Verkehrsregeln
Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt. Typische Verstöße in dieser Kategorie sind unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen im niedrigeren Bereich oder das Missachten von Verkehrszeichen.
2 Punkte: Schwerer Verstoß
Schwerere Verstöße, die entweder als Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug oder als Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot gewertet werden, führen zu zwei Punkten. In diesen Fällen kommt es zu einer starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Dazu zählen beispielsweise qualifizierte Rotlichtverstöße (wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war) oder ein gefährlicher Abstandsverstoß bei hoher Geschwindigkeit.
3 Punkte: Führerscheinentzug bei schweren Straftaten
Die höchste Stufe der Sanktionen betrifft schwere Straftaten, die automatisch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. In solchen Fällen werden drei Punkte in Flensburg eingetragen. Hierzu zählen unter anderem Alkoholfahrten über der Promillegrenze, Fahrerflucht nach einem Unfall oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.