Gasspeicherumlage im Juli 2024 teurer: Einige Verbraucher sollten schnell handeln

  1. Startseite
  2. Verbraucher

KommentareDrucken

Änderungen stehen im Juli 2024 an. Die Gasspeicherumlage wird erhöht. Was heißt das für Verbraucher?

Hamm - Der Monatswechsel steht vor der Tür und somit auch wieder eine Reihe von neuen Gesetzen und Änderungen für Verbraucher in Deutschland. Eine Änderung erfolgt beim Energiewirtschaftsgesetz. Zum 1. Juli 2024 steigt die Gas­speicher­umlage von derzeit 1,86 Euro auf 2,50 Euro pro Megawattstunde. Das gab die Trading Hub Europe GmbH (THE), die im deutschen Gasmarkt für das Marktgebiet verantwortlich ist, Ende Mai in Berlin bekannt. Verbraucher sollten schnell handeln, wenn sie sparen möchte, schreibt wa.de.

Neues Gesetz im Juli 2024: Wer sparen will, sollte schnell sein

Die Umlage war 2022 wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf den Energiemarkt zunächst in Höhe von 59 Cent pro Megawattstunde eingeführt worden. Damals hatte die Regierung die Mindestfüllmengen festgelegt, um ausreichend Gasreserven vor allem während des Winters sicherzustellen.

Die aktuelle Anhebung begründete die THE damit, dass 2022 zum Auffüllen der Speicher Gas zu hohen Preisen eingekauft werden musste. Dieses sei später jedoch zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft worden. Das liege unter anderem daran, dass der Gasverbrauch in Deutschland zurückgegangen sei.

Die Entwicklung der Gasspeicherumlage (netto):

0,59 Euro/MWh ab 1. Oktober 2022

0,59 Euro/MWh ab 1. Januar 2023

1,45 Euro/MWh ab 1. Juli 2023

1,86 Euro/MWh ab 1. Januar 2024

2,50 Euro/MWh ab 1. Juli 2024

Gasspeicherumlage – Festsetzung erfolgt halbjährlich

Der neue Preis für die Gasspeicherumlage gilt bis Ende 2024, für die Zeit danach erfolgt eine neue Festsetzung. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sollen durch die Umlage jährliche Mehrkosten von 50 Euro entstehen. Bisher seien es gut 37 Euro. Hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer.

Da dies bei alten Verträgen nur kleinere Kosten verursacht, werden diese wie geplant weiterlaufen, damit nicht das Kündigungsrecht wegen Vertragsänderung in Kraft tritt. Verbraucher, die sparen möchten oder sowieso vorhaben, den Anbieter zu wechseln, sollten dies eher früher als später machen. Denn: Es ist zu erwarten, dass die höhere Gasspeicherumlage in die neuen Verträge eingepreist wird.

„Angesichts der Erhöhung der Gasspeicherumlage und der bereits gestiegenen Mehrwertsteuer raten wir Verbraucher*innen, ihre Gasverträge zu überprüfen und mögliche Einsparungen durch einen Anbieterwechsel zu nutzen“, erklärt Steffen Suttner vom Vergleichsportal Check24. Er wies darauf hin, dass bei Preiserhöhungen jeweils ein Sonderkündigungsrecht gilt. Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich festgelegt, die nächstmalige Festsetzung erfolgt zum 1. Januar 2025. Wie teuer die Gasumlage für Verbraucher wird, lässt sich berechnen.

Auch interessant

Kommentare