Rückschlag für Riesen-Baugebiet in Dietersheim: Gerichtsurteil bringt Gemeinde in Handlungsnot

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Wie geht es weiter in Dietersheim? Das geplante Baugebiet Süd-West würde einen Entwicklungsschub für den Echinger Ortsteil bedeuten. Doch nun gab es für die Gemeinde eine juristische Pleite gegen einen Grundstückseigentümer. © Wilms

Das geplante Baugebiet Dietersheim Süd-West steht auf der Kippe. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das zuungunsten der Gemeinde Eching ausfiel. Betroffen sind rund 13 Hektar Fläche.

Eching – Weil die Gemeinde Eching zwischen 2004 und 2018 mit den Grundstückseigentümern ein falsches, vertraglich nicht abgesegnetes Umlegungsverfahren angewendet hat und deshalb ein Eigentümer von dem Kaufvertrag zurücktrat, steht das Gesamtprojekt Dietersheim Süd-West infrage. Vor dem Verwaltungsgericht hat der Eigentümer nun auch Recht bekommen.

Großer Entwicklungsschub für Echinger Ortsteil

Das Vorhaben, das für die Ortschaft Dietersheim auf rund 13 Hektar Fläche einen großen Entwicklungsschub bedeutet hätte – rund 600 bis 800 Einwohner wären bei der Bebauung des Areals hinzugekommen –, hat schon unter Bürgermeister Josef Riemensberger begonnen. Das Problem, mit dem man sich jetzt herumschlagen muss: Anders als in den Kaufverträgen vereinbart, wurden die Umlegeverfahren nicht nach Grundstücksfläche, sondern nach Grundstückswerten durchgeführt.

Als er 2016 sein Amt angetreten und 2018 dann die Beurkundung der Käufe angestanden habe, so Riemensbergers Nachfolger Sebastian Thaler, habe man festgestellt, dass nicht nach dem vertraglich festgeschriebene Prozedere umgelegt worden sei. Die Folge: Einer der rund zehn Grundstückseigentümer sei von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Dagegen hat dann die Gemeinde, um das Baugebiet zu retten, Feststellungsklage erhoben, wollte so die Nichtigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag erreichen.

Sechs Jahre hat es nun gedauert, bis es zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München kam. Das Urteil fiel gegen die Gemeinde aus, der Rücktritt vom Kaufvertrag sei zulässig, so das Verwaltungsgericht.

Gemeinde hat Anwalt beauftragt

Wie Thaler auf FT-Nachfrage sagte, wäre ein Umlegeverfahren nach Grundstückswert zwar das Gerechtere, das helfe einem jetzt aber auch nicht weiter. Das betroffene Grundstück sei ein relativ großes, weshalb es starke Auswirkungen auf das Gesamtgebiet habe, sollte man dieses Areal aus dem Bebauungsplan herauslösen, so Thaler.

Ob man Revision gegen das VG-Urteil einlege und vor den Verwaltungsgerichtshof ziehe oder welche Möglichkeiten es sonst noch gebe, das soll der von der Gemeinde beauftragte Anwalt demnächst im Gemeinderat darstellen, so der nächste Schritt. Thaler geht davon aus, dass die Gemeinderäte das Vorhaben nicht sterben lassen wollen. Er betont allerdings auch, dass man für alle Eigentümer aus Gerechtigkeitsgründen dasselbe Umlegeverfahren anwenden solle.

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