50-Jähriger steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Memminger Amtsgericht

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Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Memminger Amtsgericht ging für den 50-Jährigen anders als erwartet aus. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / stadtratte

Sechs Jahre sind eine lange Zeit, in der offenbar auch Erinnerungen verblassen können.

Türkheim/Memmingen – Dieser Umstand wurde bei einer Verhandlung, die unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Memminger Amtsgericht stattfand, deutlich. Dem Angeklagten, einem 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der zum Tatzeitpunkt 2019 in Türkheim wohnte, wurde vorgeworfen, den Geschädigten zusammen mit einem weiteren Beschuldigten angegriffen zu haben. Die beiden Beschuldigten sowie das mutmaßliche Opfer wohnten damals im selben Haus.

Wegen gefährlicher Körperverletzung: 50-Jähriger muss sich vor Memminger Amtsgericht verantworten

Der 50-Jährige hatte sich wegen des Tatvorwurfs bereits einige Monate in Untersuchungshaft befunden und wurde dann freigelassen. Wenig später wurde allerdings wieder ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Vor gut zwei Monaten erfolgte seine Festnahme, die wiederum vergangene Woche in der Verhandlung vor dem Amtsgericht mündete. Zu Beginn räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch seinen Verteidiger ein. Was somit erst nach einem klaren Fall aussah, entwickelte sich jedoch im Laufe der Verhandlung in eine andere Richtung.

Im Zuge der Beweisaufnahme wurde der 44-jährige Geschädigte vernommen, der ebenfalls polnischer Staatsangehöriger ist. Er berichtete mit Hilfe einer Dolmetscherin davon, dass „feucht-fröhliche“ Partys in dem Haus für Konflikte gesorgt hätten. Problematisch wurde es vor allem, als er seine künftige Ehefrau und sein Kind, die zuvor in der Nähe von Ansbach gewohnt hatten, zu sich nach Türkheim holte. Als er die Feiernden um Ruhe bat, da er am nächsten Tag zur Arbeit müsse und das Kind Schlaf brauche, hätten seine Probleme begonnen.

Fall nimmt unvermutete Wendung

Der Geschädigte sprach davon, dass man versucht habe, in sein Zimmer einzudringen und an einem anderen Tag ein Dachziegel auf sein Auto geworfen wurde. Hierbei fiel sogar das Wort „Tötungsversuch“. Mit dem Angeklagten sei der 44-Jährige jedoch gut klargekommen und es hätte keine Probleme zwischen ihnen gegeben. Er könne sich nicht mehr genau daran erinnern, wer ihn damals angegriffen habe. Auch auf die Frage, wer ihn ins Gesicht geschlagen habe, konnte der 44-Jährige keine konkrete Antwort geben.

Im darauffolgenden Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richterin wurde die Einstellung des Verfahrens gegen den 50-Jährigen erörtert und im Anschluss im Gerichtssaal beschlossen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der keine Vorstrafen hat, wurde aufgehoben.

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