Impfpässe gefälscht und mit Drogen gehandelt: Peitinger steht wegen diverser Delikte vor Gericht

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Vor dem Weilheimer Amtsgericht musste sich ein 20-jähriger Peitinger wegen diverser Delikte verantworten. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ein 20-Jähriger sieht sich vielen Tatvorwürfen gegenüber – und ist noch nicht einmal den gerichtlichen Auflagen seiner letzten Verurteilung nachgekommen.

Peiting – Er werde sich „schuldig bekennen“, sagte ein 20-jährige Peitinger, nachdem sein Verteidiger eingangs ein Rechtsgespräch initiiert hatte, das den Prozess am Amtsgericht Weilheim anschließend erheblich verkürzen sollte. Sein „Gras-Konsum“ bestehe schon seit seinem 13. Lebensjahr, gab der Angeklagte an. Allerdings würde er heute nur noch in Notfällen, wenn es sein psychischer Zustand erfordert, zu der illegalen Droge greifen. Zu den Tatzeitpunkten im vergangenen Jahr hatte er bisweilen auch Amphetamine eingenommen, fügte er hinzu.

Bei einer Kontrolle am Münchner Flughafen hatte man im vergangenen Jahr neben mehreren Cannabidiol-Produkten (CBD), die der junge Mann aus Österreich erhalten haben will, auch gefälschte Impfdokumente gefunden, hieß es von polizeilicher Seite. Dass die per Stempel eingetragenen Corona-Impfungen niemals stattgefunden hatten, war den Ermittlern zufolge „eine recht sichere Sache“.

Psychische Probleme „mit Drogen niedergedrückt“?

Laut Polizei hatte der Peitinger die Stempel im Internet erstanden und die Eintragungen „selbst durchgeführt“. Ein anderer Polizist gab an, den Angeklagten im vergangenen Jahr einer Verkehrskontrolle unterzogen zu haben. Schon beim Annähern an dessen Fahrzeug war der Streife ein „richtiger Schwall“ Marihuanageruch entgegengetreten, sagte er.

Zur Überraschung der Beamten hatte sich der junge Mann damals aber äußerst kooperativ gezeigt und den Polizisten, denen beim Blick in das Auto bereits erste Marihuana-Produkte ins Auge gefallen waren, von selbst mitgeteilt, dass sich in seinem Wagen noch mehr berauschender Stoff verbergen würde.

Es habe nicht lange gedauert, da sei auch schon ein „Packen“ der ominösen Pflanze gefunden worden. Einiges an Bargeld, eine Feinwaage sowie ein Cuttermesser waren daraufhin ebenfalls zu den Asservaten gewandert.

Wie der Beamte fortführte, sei der Angeklagte zudem beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Aufgrund vorheriger Delikte war ihm der Führerschein nämlich temporär entzogen worden.

Seitens der Jugendgerichtshilfe war im Prozess zu hören, dass der Beschuldigte „noch nie wirkliche Konstanz“ in seinen Alltag bringen konnte. „Sehr viele Baustellen“ und „schädliche Neigungen“ würde sie bei dem Peitinger sehen. Der Angeklagte selbst bestätigte diese Annahmen und teilte dem Gericht von seinen psychischen Problemen mit, die, wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe vermutete, oftmals „mit Drogen niedergedrückt“ worden seien.

Schöffengericht verhängt zwei Wochen Dauerarrest

Die Staatsanwältin merkte an, dass der 20-Jährige die im Rahmen seiner letzten Verurteilung erhaltene Weisung von 32 Sozialstunden, bislang „völlig ignoriert“ hatte. „Vielleicht ein Missverständnis“, ergänzte sie. Dennoch: „Das macht einen schlechten Eindruck“, bedauerte auch Jugendrichterin Franziska Braun.

Allerdings zeigte der Heranwachsende, „schon fast einem Hilferuf gleich“, wie der Verteidiger anmerkte, einige Bereitschaft, sich einer stationären Therapie zu unterziehen.

Neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beinhaltete das Urteil des Schöffengerichts außerdem zwei Wochen Dauerarrest, die Anweisung zu einer stationären Heilbehandlung und einen einmonatigen Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Ein „Warnschussarrest“ sei, auch um dem Alltag des Peitingers wieder etwas mehr Struktur zu verleihen, nötig gewesen. Er solle nun endlich „sein Leben in den Griff kriegen“, hieß es. Der junge Mann kann sich glücklich schätzen, noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden zu sein. Als Erwachsener hätte ihm eine weitaus höhere Strafe gedroht – und zwar „in München vor der großen Strafkammer“, betonte die Richterin eindringlich.

Von Florian Zerhoch

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