Frau muss 140.000 Euro Strafe zahlen, weil sie in ihrer eigenen Einfahrt geparkt hat

Sandy M., eine alleinerziehende Mutter, parkte jahrelang ihr Auto in der Einfahrt vor ihrem eigenen Haus. Sie wohnt dort mit ihrer Schwester, ihrem Sohn und ihrer Tochter, die alle ebenfalls ein eigenes Auto besitzen. Diese vier Autos parkten oft nebeneinander in der Einfahrt. Gelegentlich stand eines auf einem kleinen Stück Gras neben der Einfahrt. 

Die Gemeinde Lantana in Florida fand dies inakzeptabel und belegte Sandy M. mit einer Geldstrafe von 250 Dollar (ca. 213 Euro) pro Tag. Die Frau widersprach, was zu einer langjährigen Auseinandersetzung führte, die in dieser Woche endete, als sich der Oberste Gerichtshof von Florida weigerte, den Fall von Sandy M. zu überprüfen, wie CBS berichtet. 

Frau muss 140.000 Euro Strafe fürs Parken in eigener EInfahrt zahlen: "Schlechter Präzedenzfall für Einwohner Floridas” 

Die Auseinandersetzung zieht sich seit 2021, inzwischen ist das Bußgeld auf fast 165.000 Dollar (140.000 Euro) gestiegen - davon mehr als 100.000 Dollar (85.000 Euro) für das Parken von Autos in der eigenen Einfahrt - hinzu kommen etliche Zusatzkosten. 

Der Anwalt, der Martinez vertritt, erklärte gegenüber CBS News, die Entscheidung des Gerichts, den Fall nicht zu verhandeln sei ein "schlechten Präzedenzfall für alle Einwohner Floridas”. Die Möglichkeiten für Sandy M. die Geldstrafe weiter anzufechten, sind begrenzt. Laut CBS muss sie nur dank des "Florida Homestead Protection Act" ihr Haus nicht zwangsverkaufen. Dies ist ein verfassungsmäßiger Schutz, der den Hauptwohnsitz einer Person in Florida vor den meisten Gläubigern und die  Immobilie vor erzwungenem Verkauf schützt,

Teuer und gefährlich: Die 5 schlimmsten Parksünden

Nicht nur in den USA, auch in Deutschland kommt Falschparken teuer. Daher sollte man diese Regeln beachten: 

  • Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe: Wer sein Fahrzeug ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe abstellt, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro – abhängig von der Dauer. Bereits nach einer Stunde kann das Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden, was bis zu 300 Euro kosten kann.
  • Parken in zweiter Reihe: Diese Sünde behindert oft den Verkehrsfluss und kann bei Unfallverursachung bis zu 110 Euro kosten. Besonders in Städten blockieren Fahrzeuge dabei häufig Radwege oder ganze Fahrspuren.
  • Gehwegparken ohne Erlaubnis: Auch wenn es der Gehweg vor dem eigenen Haus ist – das Abstellen des Autos dort kostet zwischen 55 und 80 Euro. Nur bei entsprechender Beschilderung ist das Parken erlaubt, wobei die genaue Darstellung auf dem Schild entscheidend ist.
  • Parken auf Naturflächen: Wer sein Auto auf Wiesen oder im Wald abstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro rechnen. Bei Verstößen gegen Naturschutzvorschriften kann es deutlich teurer werden.
  • Unübersichtliche Parkstellen: Das Abstellen an Engstellen oder in Kurven wird mit bis zu 55 Euro geahndet. Wird dabei ein Rettungsfahrzeug behindert, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.