Landkreisweite Wohnungsnotfallhilfe bleibt Ziel
Fast alle Gemeinden im Landkreis haben inzwischen beschlossen, sich an der Finanzierung der Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Rosenheim zu beteiligen. Doch auch jene, die nicht zahlen, haben Bedarf.
Landkreis – Fast alle Gemeinden im Landkreis haben inzwischen beschlossen, sich an der Finanzierung der Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Rosenheim zu beteiligen. Lilo Lüling, Leiterin der Wohnungsnotfallhilfe, sagt dazu: „Wir freuen uns für die Betroffenen, dass es über die gemeinsame Finanzierung vieler Gemeinden wohl weiterhin ein Beratungsangebot für Menschen geben wird, denen der Wohnungsverlust droht oder die bereits ihre Wohnung verloren haben.“
Wie berichtet, war die zeitlich befristete staatliche Förderung des Präventionsangebot im Herbst 2023 ausgelaufen. Seither haben zahlreiche Kommunen unter der Federführung von Otterfings Bürgermeister Michael Falkenhahn (SPD) an einem alternativen Finanzierungskonzept gearbeitet. Daran beteiligen sich Schliersee, Tegernsee, Bad Wiessee, Rottach-Egern und Fischbachau allerdings nicht.
Mit Folgen für Betroffene: Die Mitarbeitenden der Wohnungsnotfallhilfe sind laut Lüling gehalten, Bürgern aus Kommunen, die sich nicht an der Finanzierung beteiligen, keine Beratung zu gewähren, sondern sie an ihre Gemeinde oder an das Landratsamt zu verweisen. Zwar habe jeder Bürger in einer existenziellen Notlage grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch XII, § 67 bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem Landratsamt zu stellen, und die Behörde treffe dann eine Einzelfallentscheidung, welche Hilfen in Anspruch genommen werden könnten. Der Verwaltungsaufwand für Leistungsträger und Leistungserbringer sei jedoch sehr hoch und die Wartezeiten der Betroffenen erheblich.
„Durch die gemeinschaftliche Finanzierung der Gemeinden ist es möglich, schnelle passgenaue Hilfen zu bieten und die Betroffenen in dem Beratungsprozess zu begleiten“, sagt Lüling. Die aktuelle Lösung zur Finanzierung des Beratungsangebots sei ein wichtiger Zwischenschritt zum Erhalt des Angebots. Es bleibe allerdings das Ziel weiterer Verhandlungen, den Fortbestand für den gesamten Landkreis zu sichern.
Wie die Fallzahlen der Wohnungsnotfallhilfe für den Zeitraum von Januar 2022 bis Juli 2023 zeigen, besteht ein Bedarf an der präventiven Beratung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit: Insgesamt betreuten die Sozialarbeiter in diesem Zeitraum 211 Fälle von drohender Obdachlosigkeit. Davon nahmen 84 ein gutes Ende, in 15 Fällen war der Erhalt der Wohnung nicht möglich. Pro Fall gab es durchschnittlich 30 Kontakte zwischen Betroffenen und Beratern.
Die meisten Ratsuchenden kamen aus Miesbach mit 43 Fällen, gefolgt von Holzkirchen mit 39 und Hausham mit 27 Fällen. Aber auch jene Kommunen, die sich an den Kosten des Angebots nicht beteiligen wollen, haben Betroffene: 15 Fälle aus Schliersee bearbeitete die Wohnungsnotfallhilfe, zwölf aus Fischbachau, neun aus Rottach-Egern, sechs aus Tegernsee und fünf aus Bad Wiessee.
Unser Miesbach-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.