Erpressungsversuch: Richter am Landgericht München erhöht Strafe für Reichenhaller
Nach einer Berufung vor dem Landgericht München II muss ein Rentner aus Bad Reichenhall nun tiefer in die Tasche greifen. Die Strafe für seine Versuche, die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee zu erpressen, wurde verschärft.
Miesbach – Zum zweiten Mal hat sich ein Gericht mit dem unangenehmen Schreiben eines 58-Jährigen aus Bad Reichenhall an die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee befassen müssen.
Im November 2023 hatte das Amtsgericht Miesbach den Rentner wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (140 Tagessätze) verurteilt (wir berichteten). Am Dienstag, in der Berufung vor dem Landgericht München II, bekam er noch mal 20 weitere Tagessätze (insgesamt 4800 Euro) aufgebrummt. Dabei bezeichnete er sich als „nicht nachweisbar schuldig“.
In der Mail hatte er dem Vorstandsvorsitzenden des Geldinstituts Unregelmäßigkeiten unterstellt und eine „angemessene zweckgebundene Spende“ an die Evangelische Kirchenstiftung Bad Reichenhall gefordert. Andernfalls werde er an die Presse gehen. Demnach hatte die Kreissparkasse neben ihren Geschäftsräumen weitere Immobilien privat wie gewerblich vermietet, wozu das Geldinstitut – seiner Meinung nach – wegen des öffentlichen Auftrags nicht befähigt war.
„Haben Sie die Mail geschrieben?“, fragte ihn der Vorsitzende Richter Johannes Feneberg. „Nein“, erwiderte der Angeklagte und erläuterte, dass viele seiner Freunde Zugriff auf seinen Account hätten. Die Namen der Zugreifenden wollte er aber nicht nennen. „Warum sollte jemand anderes diese Mail geschrieben haben?“, bohrte der Richter nach. „Ich weiß es nicht, aber ich bin mit jemandem im Clinch“, berichtete der 58-Jährige.
Angeklagter will wieder in Revision gehen
Später revidierte er seine Aussage dahingehend, dass er den Schreiber wohl kennen würde. „Die Mails sind mit meinem Wissen geschrieben worden, aber nicht von mir“, sagte er ruhig. Der Schreiber sei mit der Sparkasse unzufrieden, traue sich aber nicht, das öffentlich zu sagen, erklärte der Angeklagte. Der Richter glaubte ihm kein Wort. „Es gibt viele Anhaltspunkte, dass Sie es waren. Ich würde Ihnen raten, mit der Staatsanwältin zu reden, damit beide die Berufung zurücknehmen. Es schaut nicht gut aus“, erklärte er.
Tatsächlich hatte der Reichenhaller ein mehr als auffälliges Verhalten gezeigt. Nach der Verurteilung in erster Instanz schrieb er einen weiteren Brief, diesmal an den Rechtsanwalt der Kreissparkasse, und brachte deutlich seinen Ärger über dessen vermeintliche Falschaussage zum Ausdruck. Doch darauf reagierte der Jurist schon gar nicht mehr. „Der Angeklagte macht eh, was er will“, winkte er den möglichen Straftatbestand einer versuchten Nötigung lässig ab.
In den Plädoyers bestritt der Reichenhaller den Vorwurf der versuchten Erpressung, weil der Nachweis seiner Täterschaft nicht eindeutig sei. Doch die Staatsanwältin zog ihm rasch diesen Zahn. Beide Schreiben seien im gleichen Stil verfasst. Der Mann habe sogar die gleichen Rechtschreibfehler gemacht, hielt sie ihm vor und traf damit die Meinung des Gerichts. Das hatte keine Zweifel an seinem Handeln. Der Mann kündigte sofort an, in Revision zu gehen.
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