Deutscher Staat verlangt bei Kryptosteuer Mitwirkung von Anlegern
Wer Vorgaben ignoriert riskiert Ärger mit dem Fiskus
Für Krypto-Assets werden so eigene und strenge Anforderungen auch an Privatanleger gestellt, da sie weitestgehend für die steuerliche Aufbereitung der Transaktionsdaten selbst verantwortlich sind. Wer dem nicht nachkommt, kann Probleme mit dem Fiskus bekommen.
Finanzamt verlangt: Jedes Krypto-Veräußerungsgeschäft muss sich nachvollziehen lassen
Konkret muss sich beim Handel mit Kryptowerten jedes einzelne private Veräußerungsgeschäft nachvollziehen lassen. Dafür können „insbesondere plausibel erscheinende Steuerreports dienlich sein“, schreibt das BMF. Das sind privatwirtschaftliche Angebote, ähnlich den Steuerbescheinigungen von Banken.
Anleger können eigene Nachweise vorlegen
Anleger können natürlich auch eigene Auflistungen führen, die auf Walletinformationen oder Transaktionsübersichten der Handelsplattformen basieren.
Sie müssen zahlreiche Daten enthalten - etwa
- alle Anschaffungs- und Veräußerungsdaten samt Kosten
- Art des Geschäfts (z.B. Kauf, Tausch, ICO, Mining, Forging, Staking, Lending etc.)
- gewählte Verwendungsreihenfolge (z.B. Einzel-, Durchschnitts-, FiFo-Methode) für die
- Wallets
Zudem wird im BMF-Schreiben genauer nach der Funktion von Payment, Utility oder Security Tokens sowie Hybridformen differenziert.
Dagegen sind Non Fungible Tokens (NFT) und Liquidity Mining noch nicht in dem Schreiben erfasst.