"Deutscher als manche Deutschen" - Engländer wandert nach Deutschland aus und will nie mehr zurück
Der gebürtige Brite Graham Tappenden lebt seit den 1990er Jahren in Deutschland und hat hier ein Zuhause, eine Familie und ein Unternehmen gegründet. Nach dem Brexit entschied er sich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, berichtet das britische Nachrichtenportal „i-News“.
Brite lebt bereits seit 30 Jahren in Deutschland
Der 52-Jährige, ursprünglich aus dem englischen Kent, studierte in Birmingham und kam durch ein Austauschjahr vor etwa 30 Jahren nach Deutschland. Er begann seine berufliche Karriere bei einer Tochterfirma des Computerunternehmens Psion bei Frankfurt.
Seit 2002 arbeitete Tappenden für verschiedene Banken und gründete schließlich sein eigenes Unternehmen im Bereich IT und Webdesign. Er fühlt sich tief in die deutsche Lebensweise integriert und schreibt gelegentlich für die lokale Zeitung. „Leute sagen mir, ich sei deutscher als manche Deutsche“, so Tappenden gegenüber „i-News“.
Graham beantragte nach Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit
Im Gespräch mit dem Portal erklärte der gebürtige Engländer, dass er sich nicht vorstellen könne, dauerhaft nach Großbritannien zurückzukehren. „Mein Lebensmittelpunkt ist hier, ich kann mir nicht vorstellen, wieder zurückzuziehen“, sagte Tappenden.
Nach dem Brexit-Referendum entschied sich Tappenden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. „Etwa eine Woche nach dem Brexit-Referendum bin ich zum Rathaus gegangen und habe erklärt, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft haben möchte“, sagte er gegenüber „i-News“. Diese Entscheidung sei ihm leicht gefallen, da er nicht jedes Jahr für seine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen wollte, dass er genügend Einkommen habe.
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Tappenden lebt derzeit in Oberursel, nordwestlich von Frankfurt, mit seinen zwei Kindern. Zu Hause sprechen sie jetzt hauptsächlich Deutsch und mittlerweile fällt es ihm manchmal sogar schwer, wieder ins Englische zu wechseln.
Bundestag verabschiedet neue Regeln für Einbürgerungen
Anfang des Jahres hatte der Deutsche Bundestag eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Künftig kann eine doppelte Staatsangehörigkeit beantragt werden und eine Einbürgerung kann bereits nach fünf statt bisher acht Jahren möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen kann dies schon nach drei Jahren erfolgen.
Das sind die Anforderungen an den Einbürgerungsantrag:
- Antragsteller müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen
- Gleichberechtigung von Mann und Frau muss anerkannt werden
- Lebensunterhalt müssen die Antragsteller selbst für sich und ihre Angehörigen aufbringen
- Gast- und Vertragsarbeiter müssen mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen
Die geplante Reform hatte starke Kritik von der Opposition hervorgerufen. Die Union bezeichnete die Vorhaben als "Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz" und kritisierte, dass Deutschland seine Anforderungen reduziere, während andere Staaten ihre Einbürgerungsregeln verschärfen. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan versicherte, dass die Anforderungen für eine Einbürgerung weiter hoch bleiben würden.