Mit 56 Jahren entlassen und ersetzt: Arbeitnehmer erstreitet 60.000 Euro

Sein gesamtes Berufsleben, insgesamt 35 Jahre lang, arbeitete ein 56-Jähriger in einem metallverarbeitenden Betrieb in Österreich. Dann wurde er überraschend entlassen. Grund dafür sei ein Stellenabbau und die Rationalisierung gewesen, berichtet das österreichische Portal "Heute". 

Der Mitarbeiter, den das Portal Herr M. nennt, habe herausgefunden, dass er durch einen jüngeren und günstigeren Leiharbeiter ersetzt wurde. Er wandte sich an die Arbeitskammer (AK) Wien. 

Arbeitnehmer durch Leiharbeiter ersetzt 

"Es ist alarmierend, wie manche Arbeitgeber mit loyalen älteren Mitarbeitern umgehen und gleichzeitig fordern, dass alle länger arbeiten sollen", sagt Ludwig Dvořák, AK-Chefjurist, gegenüber "Heute". 

Die Kündigung nach 35 Jahren im Betrieb zeige, "wie wenig Respekt manche Arbeitgeber vor langjährigen Mitarbeitern haben", so Dvořák. Im Fall von Herrn M. wurden ihm 60.000 Euro zugesprochen, um die unrechtmäßige Kündigung finanziell abzufedern. 

Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer in Deutschland gekündigt, kann dieser innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. (Symbolbild) Zoonar/Imago

Unrechtmäßige Kündigung? Arbeitnehmer sollten dagegen vorgehen

Wenn Arbeitnehmer wie Herr M. gekündigt werden, ist es immer ratsam, sich beraten zu lassen. Nach dem deutschen Kündigungsschutzrecht gelten für eine rechtmäßige Kündigung in der Regel hohe Ansprüche. 

Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen. Die dreiwöchige Frist "gilt grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung für unwirksam gehalten wird", berichtet die "Kanzlei Kupka & Stillfried".

Die "Gewerkschaft Verdi" hat erste Schritte zusammengestellt, die Arbeitnehmer nach einer Kündigung befolgen sollten: 

  • Sofern vorhanden: Betriebsrat informieren
  • Innerhalb von drei Tagen: Arbeitnehmer sollten sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
  • Wenn man Mitglied in der Gewerkschaft ist: Sich von Fachleuten beraten lassen.
  • Wer nicht freigestellt wurde, muss seine Arbeit weiterhin ausführen.
  • Arbeitnehmer sollten ein aktuelles Zwischenzeugnis beantragen.