„Der Ball liegt beim Landratsamt Landsberg“

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Staatsminister Herrmann hat die Anfrage von Landtagsabgeordneter Gabriele Treibel zum Thema einer möglichen Allgemeinverfügung gegenüber der Montagsdemos beantwortet. © privat

Landsberg – Inwiefern hat das Landratsamt die rechtlichen Mittel einer Allgemeinverfügung (AV) für die Regelung der Lautstärke, der Fahrzeuge und der Route der Montagsspaziergänge ausgeschöpft, um die Innenstadtbewohner zu schützen? Diese Anfrage hatte die Kauferinger Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel (Grüne) an die Staatsregierung gestellt. Jetzt hat Staatsminister Joachim Herrmann geantwortet.

Das Landratsamt (LRA) könne die Versammlung verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Versammlung „unmittelbar gefährdet ist“. Dieser Eingriff in die Versammlungsfreiheit sei aber „nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“ möglich – weshalb es hohe Anforderungen für den Erlass einer AV gebe. Bisher sei diese nicht möglich gewesen, da die Versammlungen jeweils mittwochs für den folgenden Montag immer mit anderer Route, sowie unterschiedlicher Anzahl von Fahrzeugen und Teilnehmern angemeldet worden sei. Das LRA könne aber Beschränkungen erlassen –wobei Versammlungsfreiheit auch bedeutet, dass der Veranstalter „über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung“ selbst bestimmen darf.

Anfrage zu Montagsdemos - Dritte immer beeinträchtigt

Bei Versammlungen gebe es immer Beeinträchtigungen, „die die Gesellschaft auszuhalten“ habe. „Kollidiert die Versammlungsfreiheit mit Rechten Dritter (z.B. Lärmschutz oder Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs)“, müsse eine Abwägung beider Seiten gegeneinander stattfinden – vor allem in Bezug auf „Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter“, aber auch „der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand.“ Also inwiefern das Thema der jeweiligen Versammlung die beeinträchtigten Bürger betrifft.

Motoren abschalten

Das Landratsamt habe bisher entschieden, dass es ein zu großer Eingriff in die Versammlungsfreiheit wäre, den Ort der Demo zu verlegen. Das Amt habe aber Beschränkungen zum Gewicht erlassen und verboten, die Motoren während der Versammlung auf dem Hauptplatz laufen zu lassen. Die letzte Versammlung war bereits weitaus leiser, die Versammlung davor war allerdings noch teilweise als sehr laut empfunden.

Sie frage sich, ob das Landratsamt der „Abwägung zum Schutz der Innenstadtbewohner“ nicht mehr Rechnung hätte tragen sollen, so Triebel. „Der Ball liegt jetzt beim Landratsamt Landsberg.“

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