Bei Party provoziert: Miesbacher (24) verprügelt 20-Jährigen und wird dafür verurteilt

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Das Amtsgericht Miesbach verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe (Symbolfoto). © dpa

Ein anderer Gast provozierte einen Miesbacher (24) bei einer Geburtstagsparty so sehr, dass er diesen mit Faustschlägen schwer verletzte. Jetzt stand er deshalb vor dem Amtsgericht.

Miesbach – Die Sticheleien eines anderen Gastes brachten einen 24-jährigen Miesbacher bei einer Geburtstagsparty offenbar derart in Rage, dass er mit Faustschlägen auf den Provokateur losging und ihn schwer verletzte. Jetzt musste er sich dafür vor Gericht verantworten. Sein Opfer, ein 20-Jähriger aus Sachsenkam, trat als Nebenkläger auf.

Der ihm zuvor Unbekannte habe ihn fortwährend verbal provoziert und beleidigt, schilderte der Angeklagte. Auch seine Freundin habe er beleidigt und geschubst. Da habe er seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Sachsenkamer sei auf den Rücken gefallen, der Miesbacher habe sich auf dessen Oberarme gekniet und nochmals zugeschlagen. Dann habe ihn jemand weggezerrt und hinausgeworfen.

Angeklagter noch nie so heftig mit jemandem aneinandergeraten

Die Frage von Richter Walter Leitner, ob er denn schon einmal so heftig mit jemandem aneinandergeraten sei, verneinte der Angeklagte. Ob er sich nach dem Zustand seines Opfers erkundigt habe, wollte Leitner dann wissen. Er habe nachher den Gastgeber angeschrieben, sagte der Miesbacher. Der habe geantwortet, der Sachsenkamer hätte nachher wohl Nasenbluten gehabt. Zwecks persönlichem Kontakt habe er sein Opfer dann aufseiten sozialer Medien gesucht, aber nicht gefunden.

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Viel unmotivierter stellte der 20-Jährige den Übergriff hin. Er habe weder beleidigt noch geschubst, sondern nur ein wenig gestichelt – auch nicht verbal, sondern bloß mit harmlosen Gesten. Er habe das als Spaß aufgefasst, doch das Ganze sei dann wohl „blöd umgekippt“. Im Gespräch mit zwei Freunden habe er auf einmal von rechts einen Schlag ins Gesicht bekommen. Als er völlig perplex zu Boden gegangen sei, habe sich der Angreifer auf seine Brust gekniet und noch vier oder fünf Mal zugeschlagen, bis ihn ein Freund weggerissen habe.

Opfer erhielt Nasenbeinbruch und Schädel-Hirn-Trauma

Im Krankenhaus seien dann ein Nasenbeinbruch und ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades diagnostiziert worden, so das Opfer weiter. Etwa einen Monat habe er an den Folgen zu leiden gehabt.

Von fortwährenden Provokationen durch den 20-Jährigen berichtete die Freundin des 24-Jährigen. Trotz der Bitte, sie beide in Frieden zu lassen, sei der 20-Jährige an dem Abend immer wieder in ihre Nähe gekommen und habe sich über den 24-Jährigen lustig gemacht, etwa über seine geringere Körpergröße, seine Kleidung und Haltung. Auch sie selbst habe er angepöbelt, warum sie mit einem „so kleinen Mann“ zusammen sei und nicht mit einem Bayern. Dann habe er sie gegen ihren Freund geschubst und sei noch ausfälliger geworden. Auf eine Geste hin, die wohl ebenfalls auf sein jugendliches Aussehen zielte, habe der 24-Jährige zugeschlagen. Den weiteren Verlauf des Kampfes am Boden habe sie durch vor ihr stehende Personen nicht gesehen. Eine weitere Zeugin bestätigte diese Version, konnte sich aber nicht an Schubsereien erinnern.

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Der 24-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. In Übereinstimmung mit der Forderung der Staatsanwältin verhängte Leitner 120 Tagessätze à 60 Euro. Die erheblichen Provokationen des Kontrahenten und seine bisherige Unbescholtenheit wurden dem Miesbacher positiv angerechnet. Dennoch habe er äußerst rabiat angegriffen, fand Leitner: „Faustschläge gegen den Kopf eines Wehrlosen, da kann Schlimmes passieren.“

stg

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