Warngau will den Landschaftsschutz aufs Wesentliche konzentrieren
Beim Landschaftsschutz will sich die Gemeinde Warngau künftig aufs Wesentliche konzentrieren – ohne Nebenwirkungen: Bebaute und überplante Areale sollen aus dem Landschaftsschutzgebiet gestrichen werden.
Warngau – Den Schutz für Schützenswertes gewährleisten, aber auch darauf beschränken: So lautet die Marschrichtung bei der Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach. Auch die Gemeinde Warngau will die Gelegenheit nutzen, Kollateralschäden zu bereinigen. Im Gemeinderat stellte Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG) nun vor, was das Rathaus bei der Gebietsfestlegung berücksichtigt wissen will.
Die Einbindung der Gemeinden bei der Grenzziehung der neuen Landschaftsschutzgebiete war dem Warngauer Bürgermeister, der zugleich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete auf Landkreis-Ebene ist, wichtig. Denn die Landschaftsschutzgebiete, wie sie zuletzt im Landkreis Miesbach galten, hatten ihre Tücken für die Kommunen. Um Bauland für Wohnen oder Gewerbe ausweisen zu können, waren oftmals aufwendige Herausnahmeverfahren für die betreffenden Areale erforderlich – selbst wenn diese den eigentlichen Schutzzweck des Schutzgebiets nicht tangierten. Auch Warngau hat damit leidliche Erfahrung: Die Herausnahme für das Einheimischenprogramm in Wall aus dem Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ zum Schutz der Haglandschaft ging 2011 nur mühsam in den Kreisgremien durch.
Wie aus den Ausführungen von Geschäftsleiter Tom Weimann nun in der Sitzung des Gemeinderats hervorging, war dieses Prozedere der Herausnahmen bei Ausweisung des Schutzgebiets in den 1960er-Jahren gar nicht absehbar; trotz der flächendeckenden Ausweisung räumte das Recht damals eigentlich der Bauleitplanung der Gemeinden Vorrang ein. Die Rechtsprechung änderte sich im Lauf der Jahrzehnte aber, der Schutzzweck bekam mehr Gewicht.
Gemeinde will Flächen ohne Schutzzweck ausklammern
Am Schutzzweck an sich soll nicht gerüttelt werden, auch die Außengrenzen sollen bestehen bleiben. Flächen, auf denen der Schutzzweck nicht greifen kann, weil das Schutzgut – im Falle Warngaus die Haglandschaft – schlicht nicht vorhanden ist, etwa an bebauten Orten, sollen aus der neuen Schutzverordnung nach dem Willen der Gemeinde aber ausgeklammert werden. Betroffen sind bebaute Flächen etwa in Wall, Unterwall, das Gelände im Bereich des Sportplatzes an der Hummelsbergerstraße und in Einhaus, dazu am nordwestlichen Ortsrand von Wall das Areal, wo ein Bebauungsplan für das Projekt Fußballgolf aufgestellt wurde, und die künftige Fläche des Kindergarten-Neubaus sowie Bernloh und Hinterberg, wo eine Außenbereichssatzungen gelten. „Wo Bebauung besteht oder eine Satzungen Baurecht geben, müssen diese Flächen ausgenommen werden, weil es sonst wieder Rechtsunsicherheit gäbe.“ Herausnahmeverfahren, stellte der Rathauschef klar, wären aber prinzipiell weiterhin möglich.
Henning Fromm (CSU) ging damit d’accord. „Das ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar, wenn das Schutzziel Hage sind, und er darf in ein bebautes Gebiet nicht hineinbauen.“ Die Anpassung stärke dafür den Status der schützenswerten Areale der Haglandschaft. Der Gemeinderat segnete den Entwurf für die Gebietsfestlegung einstimmig ab.