Ein 54-jähriger Mann aus Vaterstetten wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sowohl die Berufungskammer als auch die Eltern des Opfers lehnten einen Täter-Opfer-Ausgleich ab. Das siebenjährige Opfer leidet noch immer unter den Folgen des Missbrauchs.
Vaterstetten – Diese Berufung hat sich nicht gelohnt. Zwei Jahre und neun Monate muss ein Mann (54) aus Vaterstetten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ins Gefängnis. Der Familienvater hatte sich im August 2021 an der siebenjährigen Tochter seiner Nachbarn vergriffen. Es war nicht das erste Mal, dass er sich an Minderjährigen verging. Schon Erstrichter Frank Gellhaus vom Amtsgericht Ebersberg hatte ihn im September 2023 gewarnt. Bei einem weiteren Vergehen dieser Art drohe ihm möglicherweise die Sicherungsverwarnung.
Verteidiger will Bewährungsstrafe
Die Berufungskammer hatte etliche Verhandlungstage gebraucht, um das Geschehen einzuordnen. Doch irgendwann ging der Verteidigung die Luft aus und dem Angeklagten vermutlich auch das Geld. Schließlich bestätigten die Münchner Landrichter das Urteil aus erster Instanz. Die Berufung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und fünf Monate gefordert hatte, wurde abgewiesen, wie auch der Vorschlag der Verteidigung von zwei Jahren auf Bewährung.
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Beachtlich bei dem Urteil war die Tatsache, dass die 4. Strafkammer um die Vorsitzende Gunilla Evers den angebotenen Täter-Opfer-Ausgleich nicht akzeptierte. Auch die Eltern des Schulkindes nahmen den Ausgleich nicht an. Der Inhalt wurde allerdings nicht publik.
Die Familien waren bis zu dem Vorfall befreundet
Das Mädchen war eine gute Freundin der drei Kinder des Angeklagten gewesen. Die Familien wohnten quasi Tür an Tür. Doch als die Ehefrau des 54-jährigen Vertriebs-Mitarbeiter im Sommer 2021 mit den Kindern im Urlaub war, nutzte der Mann die Situation aus. Er ließ das Nachbarsmädchen zum Tablet-Schauen vorbeikommen. Als es bäuchlings auf dem Sofa lag, zog er ihm Hose und Unterhause aus und streichelte es im Intimbereich, bis die Siebenjährige ihn aufforderte, aufzuhören.
Daheim erzählte die Schülerin alles ihren Eltern. Dabei hatte der 54-Jährige von ihr verlangt, das „Geheimnis“ für sich zu behalten, weil er sonst heftige Probleme bekommen würde. Die Eltern kontaktierten die Polizei. Der Erwischte, der gleich alles zugab und tiefe Reue zeigte, zog alleine aus der kleinen Gemeinde im Landkreis-Süden, wo sich der Vorfall ereignete, nach Vaterstetten. Seine Familie trennte sich von ihm. Das traf ihn sehr, gab er an.
Der Siebenjährigen ging es lange Zeit nicht gut. Sie litt unter Schlafstörungen, konnte nur schwer alleine gelassen werden und hatte Angst vor fremden Männern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.