Nach fast dreieinhalb Jahren Prozess: Syrischer Folterarzt in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt
Im Frankfurter Prozess gegen den mutmaßlichen Folterarzt Alaa M. aus Syrien wurde das Urteil verkündet. Die Bundesanwaltschaft forderte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eine lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und Berufsverbot. Sie legte dem Mann in dem seit über drei Jahre am Oberlandesgericht (OLG) währenden Strafprozess insgesamt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in der syrischen Stadt Homs. Jetzt wurde er dafür zu einer lebenslangen Haft verurteilt
Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch und begründeten dies damit, der heute 40-Jährige sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Zu den anderen Anklagevorwürfen stellten sie keinen Antrag. Alaa M. selbst bezeichnete sich als nicht schuldig, sondern als Opfer eines Komplotts.
Untersuchungshaft seit 2020
Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen - Opfer hatten den Arzt in einer TV-Dokumentation über Homs wiedererkannt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten musste, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.