Rundfunkbeitrag - GEZ abmelden: Das ist im Todesfall zu tun
Leben Sie in Deutschland in einem Haus oder einer Wohnung, müssen Sie Rundfunkgebühren an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zahlen. Dieser verteilt sie an die Landesrundfunkanstalten sowie an 14 Landesmedienanstalten weiter.
Ändern sich Ihre wichtigen privaten Daten wie Name, Bankdaten, Wohnsituation und Anschrift, sind Sie dazu verpflichtet, dies der GEZ mitzuteilen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie in der Regel die GEZ ummelden.
Rundfunkgebühren werden pro Wohneinheit bezahlt. Daher kann eine Abmeldung auch möglich sein, wenn Sie in eine WG oder eine Pflegeeinrichtung ziehen. Mit der Anschaffung einer Zweitwohnung können Sie sich für diese von der GEZ befreien lassen.
Nur in besonderen Fällen können Sie sich von der GEZ ganz abmelden, etwa wenn der Beitragszahler ins Ausland umzieht, in ein Heim zieht oder verstorben ist. Bleibt jedoch der Lebenspartner des Beitragszahlers oder andere Personen in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus wohnen, muss das Beitragskonto auf diese übertragen werden.
Eine Kündigungsfrist gibt es bei der GEZ nicht. Die Kündigung gilt immer zum Folgemonat. Möchten Sie als Hinterbliebene das Beitragskonto eines Verstorbenen kündigen, müssen Sie der Kündigung eine Sterbeurkunde beilegen.