Eltern lassen ihre Kinder allein zu Hause und gehen feiern – Polizei greift sie deutlich alkoholisiert auf

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Ein Paar hat in Grebenstein im Kreis Kassel seine Kinder allein gelassen. Darunter auch ein einjähriges Kleinkind. Zuhause kamen die Eltern deutlich betrunken an.

Grebenstein – Wegen gleich mehrerer Delikte müssen sich die Eltern einer Familie aus Grebenstein verantworten. Das teilte die Polizei auf Anfrage mit.

Einer Polizeistreife war am Donnerstag gegen 0.45 Uhr zunächst der Fahrer eines E-Scooters aufgefallen, der unsicher auf dem Eulenberg in dem Ort im Kreis Kassel fuhr. Eine Kontrolle bestätigte, dass der 30-Jährige aus Grebenstein betrunken unterwegs war. Die Messung ergab einen Wert von 1,6 Promille.

Kinder waren unbeaufsichtigt in der Wohnung

Da sich der Mann nicht ausweisen konnte, fuhren die Beamten mit ihm zu seiner Wohnung in Grebenstein. Dort fanden sie mehrere unbeaufsichtigte Kinder, darunter auch ein einjähriges Kind.

Symbolbild für Babyvornamen
Mehrere Kinder waren in Grebenstein alleine zuhause, während ihre Eltern feiern waren (Symbolbild) © Elisa Schu/dpa

Während die Beamten die Personalien des Mannes aufnahmen, kam seine 31-jährige Ehefrau – die Mutter der Kinder – nach Hause. Auch sie war laut Polizei deutlich alkoholisiert. Auch sie musste daraufhin pusten. Ihr Wert lag bei 1,2 Promille.

Jugendamt wurde über Fall informiert

Auf die Frage, wie lange die beiden die Kinder allein gelassen hätten, schwieg sich das Paar aus. Die Beamten informierten daraufhin das Jugendamt. Zudem ermitteln sie nun wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht.

Ab wann darf man seine Kinder allein zu Hause lassen?

Ein pauschales Alter, wann Kinder alleine gelassen werden können, gibt es nicht, da ein Alleinlassen von der individuellen Entwicklung des Kindes abhängig ist. Auch eine klare gesetzliche Regelung der Aufsichtspflicht gibt es nicht.

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung empfiehlt als grobe Orientierung, Kinder bis zum dritten Lebensjahr nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Ab dem vierten Lebensjahr nicht länger als 10 bis 30 Minuten alleine zu lassen – wenn die Eltern in der Nähe sind. Ab dem siebten Lebensjahr können Kinder demnach bis zu zwei Stunden alleine zu Hause gelassen werden. Allerdings nur, wenn die Entwicklung des Kindes und das Umfeld es zulassen.

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