Polizeibericht deckt auf - Drogen-Cocktail im Blut von Mette-Marits Sohn Marius

  • Im Video: Schläge, Tritte, Drohungen – Mette-Marits Sohn im Fadenkreuz

Marius Borg Høiby (27) ging am 4. August auf seine ehemalige Freundin los. Er verwüstete ihre Wohnung, schlug sie. Daraufhin wurde der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit in Norwegen festgenommen . Es entwickelte sich daraus ein gewaltiger Skandal am norwegischen Königshof. In den Tagen danach kamen immer neue erschreckende Details an die Öffentlichkeit. Man ging bereits davon aus, dass Drogen im Spiel waren. Bislang wurde ein Mix aus Kokain und Alkohol vermutet. Doch der Polizeibericht legt nun offen: Da waren deutlich mehr illegale Substanzen im Spiel.

Mehrere Rauschmittel im Blut von Marius Borg Høiby

Wie die norwegische Zeitung „VG“ berichtet, ergab die Untersuchung seines Bluts, dass er Kokain, Amphetamine und Cannabis eingenommen hatte. Die Aufnahme verschiedene Drogen kann die Wirkung der einzelnen Substanzen verstärken. Dies kann immense Auswirkungen auf die Psyche haben. 

Erstaunlich: Von Alkohol fehlt jegliche Spur. Der royale Bad Boy könnte die Rauschmittel also im nüchternen Zustand zu sich genommen haben. Jedoch ist es auch möglich, dass der Alkoholgehalt im Blut bereits abgebaut war.

Blutproben wurden mit deutlichem Verzug genommen

Die Polizei griff Marius erst um 16.10 Uhr auf. Es sind somit bereits einige Stunden vergangen, seit er in der Nacht davor auf seine damalige Partnerin losging. Die Blut- und Urinproben wurden erst 47 Minuten – also um 16.57 Uhr – entnommen.

Nach der Festnahme meldete sich auch zwei weitere Ex-Freundinnen und berichteten, dass ihnen ähnliches widerfahren sein soll. Das Opfer der Attacke vom 4. August hatte bei der Polizei ein Kontaktverbot erwirkt. Am 13. September verstieß Marius gegen diesen Beschluss – er landete erneut hinter Gittern.

Gegenüber „TV2“ sagte sein Anwalt einen Tag später: „Er ist wieder frei, und man hätte ihn nie festnehmen dürfen.“ Demnach musste er nicht vor dem Haftrichter erscheinen. Allerdings sei die Anklageschrift um den Punkt „Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung“ erweitert worden.