Zehn Millionen Verbraucher betroffen: Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhung

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Eine Festnetz-Preiserhöhung um fünf Euro hatte bundesweit bei Kunden von Vodafone überrascht. Verbraucherzentralen sehen darin einen rechtswidrigen Gesetzesverstoß - und wählen den Rechtsweg.

Hamm/Bonn – Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone kommt voran. Das Bundesamt für Justiz machte das Verfahren am Dienstag öffentlich bekannt, Betroffene können sich nun auf der Webseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister unter folgendem Link eintragen. Damit nehmen sie an der im vergangenen Herbst eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teil.

Klage gegen Vodafone: Kunden können Geld zurückbekommen

Das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und ein schärferes Schwert für Verbraucher ist. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.

Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunktarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte. Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig erhöhen dürfen.

Der Telekommunikationsdienstleister Vodafone sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert.
Der Telekommunikationsdienstleister Vodafone sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert. © Rolf Vennenbernd / dpa

Vodafone bestreitet Vorwürfe vehement

Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte. Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen.

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