Therapie schützt Mann vor dem Gefängnis: Er hatte hunderte kinderpornografische Bilder auf dem Laptop

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Zu einem kurzen Prozess entwickelte sich die Verhandlung gegen einen 40-Jährigen aus Kochel am See, der sich wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder und Videos verantworten musste. © Symbolbild Justitia dpa Bildfunk

Ein 40-jähriger aus Kochel musste sich wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde verurteilt.

Kochel am See/Wolfratshausen – Zu einem kurzen Prozess entwickelte sich die Verhandlung gegen einen 40-Jährigen aus Kochel am See, der sich wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder und Videos verantworten musste. Der Mann gestand, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Zudem konnte er nachweisen, dass er einen Therapieplatz bekommen hatte, die erste Sitzung sollte am Abend des Hauptverhandlungstags stattfinden. Deshalb kam er mit milden zwölf Monaten Gefängnis davon, die Verbüßung der Strafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt.

Prozess am Amtsgericht: Kripo findet bei Kochler kinderpornografische Inhalte

Auf den zwei Laptops, sieben USB-Sticks und zwei Smartphones, die die Kripo bei einer Hausdurchsuchung am 21. Juli 2022 bei dem Angeklagten durchgeführt hatte, fanden sich 586 Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten. 84 davon zeigten sexuellen Missbrauch an Kindern, beim Rest habe es sich um Posing-Bilder gehandelt, präzisierte ein Kripobeamter. Außerdem fanden sich auf den Geräten vier kurze Videos mit kinderpornografischen Filmen.

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Die Bilder hatte sich der Angeklagte über das Internet besorgt und dabei auch selbst kinderpornografisches Material versendet. Dies war – wie es Diensten wie Whatsapp und anderen in den USA gesetzlich vorgeschrieben ist – der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) gemeldet worden. Diese hatte die IP-Adresse des Versenders ausfindig gemacht und die entsprechenden Daten an das Bundeskriminalamt übermittelt.

„Das ist nicht zu entschuldigen“: Therapie wirkt sich für Angeklagten strafmildernd aus

„Es ist genauso, wie es vorgelesen worden ist“, erklärte der Angeklagte. „Mir ist bewusst, dass das nicht zu entschuldigen ist.“ Wie es genau dazu gekommen war, dass bei ihm irgendwann eine „Neigung zu kindlichen Darstellern vorhanden“ war, wie der Polizist aus den Ermittlungsgesprächen mit dem Beschuldigten berichtete, konnte der Mann nicht erklären. Anfangs sei er zufällig auf entsprechende Bilder gestoßen, dann sei die Neugier geweckt worden. Seit der Durchsuchung habe er sich um einen Therapieplatz bemüht und kurz vor der Hauptverhandlung eine Zusage bekommen. „Ich möchte das so aufarbeiten, dass es nicht wieder passieren kann“, erklärte der Angeklagte. Die Therapie wirkte sich im Urteil strafmildernd aus, ebenso die Tatsache, dass er die Sitzungen selbst bezahlen muss.

Mit dem Strafmaß von zwölf Monaten folgte Richter Helmut Berger dem Antrag des Staatsanwalts, der wie auch Verteidiger Burkhard Pappers ebenfalls eine Bewährung für gerechtfertigt erachtete. Als Auflage muss der Verurteilte die Therapie fortführen und 3000 Euro an die Inselhaus Kinder- und Jugendhilfe zahlen. (rst)

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