Ein umgestürzter Baum sorgt für Gefahr an der Isar im Bereich Mühltal nahe der Floßrutsche. Das Landratsamt warnt eindringlich.
Straßlach – Nahe der Floßrutsche Mühlthal im Gemeindebereich Straßlach-Dingharting ist ein Baum bei Flusskilometer 166 in die Isar gestürzt. Das Landratsamt München rät daher derzeit vom Befahren der Isar in diesem Bereich ab und bittet um besondere Vorsicht.
Bootsfahrer können auf Mühltalkanal aausweichen
Bootsfahrer, die dennoch derzeit auf der Isar unterwegs sind, können den parallel zur Isar verlaufenden Mühltalkanal bzw. im weiteren Verlauf den Isarwerkkanal befahren. Dieser bietet auch Ausstiegs- und Umsetzmöglichkeiten. Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft liegt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vor dem Befahren der Isar wird daher gewarnt.
Immer wieder Unfälle und Rettungseinsätze auf der Isar
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer retten. Daher hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.
Landratsamt erinnert an Bootsfahrverordnung
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.