Zähes Ringen um Grabgebühren: Gemeinde muss Preise erhöhen – Entscheidung vertagt

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Die Gebühren auf dem Friedhof in Grasbrunn werden wohl steigen. Wie hoch, ist noch unklar. © bb

Die Gemeinde Grasbrunn muss die Grabgebühren anheben. Für Hinterbliebene könnte es deutlich teurer werden. Auf neue Preise konnte sich der Gemeinderat allerdings nicht einigen.

Der Grasbrunner Friedhof machte mit Beerdigungen und Grabgebühren im vergangenen Jahr ein Minus von 80 000 Euro. „Wir müssen also dringend etwas tun“, sagte Bürgermeister Klaus Korneder (SPD). Doch keiner seiner Vorschläge für künftige Gebühren fand eine Mehrheit im Gemeinderat. „Dann kommt das Thema so oft, bis wir eine neue Regelung haben“, sagte Korneder.

Der bayerische kommunale Prüfungsverband (BKPV) und der regionale Rechnungsprüfungs-Ausschuss bemängeln seit Jahren, dass die Grasbrunner Gebührenkalkulation für den Bereich des Friedhofs überarbeitet werden muss. Im Jahr 2022 entstand mit den Gebühren, die aus dem Jahr 2011 stammen, ein Verlust von 34 700 Euro, im vergangenen Jahr waren es schon 79 700 Euro. „Das resultiert aus den Beerdigungsgebühren, aber auch die späteren Grabkosten für Erd- und Urnengräber. Wir liegen mit unseren Gebühren weit unterhalb von denen der Nachbargemeinden“, sagte Korneder. So verlange etwa Neubiberg für ein Einfachgrab 173 Euro im Jahr, Vaterstetten 87 und Haar 82 Euro, in Grasbrunn kostet es nur zwischen 35 und 41 Euro, je nachdem ob Innen- oder Randlage. Ein Urnengrab mit vier Grabstellen kostet in Neubiberg 120 Euro, in Vaterstetten 105 und in Haar 118 Euro. „Bei uns nur 10,50 Euro im Jahr“, führte Korneder aus. Speziell bei den Urnengräbern führe dies dazu, dass viele Menschen ihre Angehörigen gerne in Grasbrunn begraben lassen und nicht mehr viele Urnengräber verfügbar sind.

„Verstehe nicht, warum wir zu keiner Lösung kommen“

Zur Aktualisierung der Kalkulation beauftragte die Verwaltung das Büro „Heyder + Partner“. Das wiederum empfiehlt eine deutliche Erhöhung der Gebühren. Würde man eine 100-prozentige Kostendeckung anstreben, müssten die Gebühren einer Erdbestattung von derzeit 356 Euro auf 921 Euro steigen, bei einer Urnenbestattung von 136 auf 347 Euro. Die Grabkosten müssten laut dieser Berechnung für ein Einfachgrab in der Randlage von 410 Euro für zehn Jahre auf 1512 Euro steigen, bei einem Urnengrab mit vier Grabstellen von 105 Euro für zehn Jahre auf 2419 Euro. „Das wären natürlich gewaltige Kostensteigerungen, daher sollten wir über Erhöhungen auf 90, 70 oder 50 Prozent dieser vollen Deckungssumme sprechen“, empfahl Korneder.

In einer lebhaften Diskussion sämtlicher Gemeinderäte plädierte Johannes Seitner (FW) dafür, dass die Gemeinde die 100 Prozent auch umsetzen muss, wenn das Beratungsbüro diese Zahlen ermittelt habe. Ursula Schmidt (SPD) hielt die vom Büro kalkulierte Gebühr für Urnennischen in Urnenstelen mit 2353 Euro anstelle der heutigen 617 Euro für deutlich zu hoch. „Da werden in einer Stele vier Urnen untergebracht, das ist doch ein sehr geringer Platzbedarf. Ich schlage da eine Reduzierung um 30 Prozent vor.“

Bei den anschließenden Abstimmungen fand weder die 100-prozentige Gebührendeckung, noch 90, 75, 60 oder 50 Prozent eine Mehrheit. Am knappsten war es bei der 50-prozentigen Kostendeckung inklusive Reduzierung der Urnenstelen um 30 Prozent, doch auch diese Variante wurde mit 8:9 Stimmen abgelehnt. Selbst eine 40-prozentige Kostendeckung fand keine Mehrheit. „Wir müssen etwas tun, ich verstehe nicht, warum wir heute zu keiner Lösung gekommen sind. Ich bringe das Thema in den kommenden Monaten immer wieder auf die Tagesordnung, bis wir eine Erhöhung beschlossen haben“, sagte Korneder.

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