Reaktor darf in Betrieb bleiben: Bund Naturschutz scheitert mit Klage vor Verwaltungsgerichtshof
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des Forschungsreaktors FRM II in Garching bestätigt. Er wies eine Klage des Bund Naturschutz gegen den Stopp des Betriebs ab.
Kein Aus für den Forschungsreaktor FRM II: Der Reaktor der Technischen Universität München (TUM) in Garching darf auch in Zukunft mit hochangereichertem Uran betrieben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies eine Klage des Bund Naturschutz in Bayern (BN) gegen den Weiterbetrieb am Mittwochvormittag ab. Die detaillierten Urteilsgründe liegen nicht vor. Das vollständige Urteil mit Begründung wird in den nächsten Monaten erwartet, heißt es von Seiten des VGH.
BN hält den Betrieb mit auf 93 Prozent angereichertem Uran seit dem Jahr 2011 für illegal
Der BN hält den Betrieb mit auf 93 Prozent angereichertem Uran seit dem Jahr 2011 für illegal. Hintergrund ist, dass es einst eine Ankündigung gab, die Anlage zu dem damaligen Zeitpunkt auf einen neuen Brennstoff mit deutlich weniger angereichertem Uran umzustellen. Das wird sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit noch etliche Jahre hinziehen. Inzwischen sei aber ein Verfahren entwickelt worden, sogar komplett auf niedrig angereichertes Uran-235 umzusteigen, heißt es von Seiten der TUM. Dieser Weg werde nun mit Nachdruck vorangetrieben, im kommenden Jahr solle der Genehmigungsantrag für die Umrüstung vorgelegt werden. Derzeit befindet sich der FRM II den Betreibern zufolge in einer Wartungspause. Der Zentralkanal, eine wesentliche Komponente im Reaktorbecken, muss ersetzt werden. Der Betrieb soll 2025 wieder aufgenommen werden.
Der Wissenschaftliche Direktor des FRM II, Christian ㈠Pfleiderer, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.“ Auch Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Das ist eine Entscheidung für die Wissenschaft und gegen Ideologie“, sagte er.
Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen worden
Für Claudia Köhler, Grünen-Landtagsabgeordnete aus Unterhaching, ist die Entscheidung enttäuschend. „Ich habe auf ein Ende der Betriebsgenehmigung mit waffenfähigem, hochangereichertem Uran (HEU) gehofft. Im Bemühen um eine friedlichere Welt und gegen die Verbreitung von Atombombenmaterial schadet der Betrieb des FRM2 mit HEU.“ Ihr Landtagskollege Markus Büchler aus Oberschleißheim sagt: „Das Vorgehen der TUM und der CSU beim FRM2 nehme ich seit Jahrzehnten als Tricks und Täuschungen wahr. Die Versprechungen der über den neuen – aber noch zu entwickelnden – Brennstoff entpuppen sich mehr und mehr als Augenwischerei.“
Eine Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen worden, teilte das Gericht gestern mit. Gegen diese Nichtzulassung kann sich der BN noch juristisch wehren. dpa/lf