Parksünder liest Verkehrsschild falsch – und kassiert 55-Euro-Knöllchen

  1. Startseite
  2. Verbraucher

KommentareDrucken

Ein Falschparker in Berlin glaubt, zu Unrecht ein Knöllchen bekommen zu haben. Im Netz sucht er Hilfe – und wird eines Besseren belehrt. Hätten Sie es gewusst?

Berlin – Im Straßenverkehr kann man so einiges falsch machen. Besonders dann, wenn man sich der Bedeutung einzelner Verkehrsschilder nicht bewusst ist. Und das kann teuer werden, wie nun auch ein Autofahrer in Berlin feststellen musste.

Auf Reddit machte er seinen Fall publik und postete zu seinem Beitrag auch ein Foto. Das zeigte ein Schild, welches das Parken auf dem Gehweg erlaubte – sofern man „mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis für Zone 92“ ausgestattet ist. Damit war es allen Autofahrern mit entsprechenden Dokumenten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 20 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 18 Uhr erlaubt, das eigene Fahrzeug dort abzustellen.

Der User wähnte sich im Recht, dies ebenfalls zu tun. Erstens war er – wie aus dem Reddit-Post zu abzuleiten – außerhalb besagter Zeitfenster auf den Gehweg zugesteuert. Und außerdem mit einem Carsharing-Wagen des Anbieters Miles unterwegs. Auf dessen Homepage sind die Parkregeln für Kunden genau erklärt. Dort heißt es unter dem Punkt „Hier kannst du innerhalb des Miles-Geschäftsgebietes kostenlos parken, ohne einen extra Parkschein zu lösen“ weiter: „Parkplätze, auf denen ausgeschildert ist, dass man auf ihnen sowohl als Anwohner, als auch mit Parkschein parken darf.“

Genau dieser Fall trat laut Verkehrsschild aus dem Reddit-Beitrag ein. Dennoch bekam der Autofahrer ein Knöllchen aufgebrummt. Denn aus seinen weiteren Angaben ließ sich erkennen, dass er einen entscheidenden Fehler machte: Seine Interpretation des Verkehrsschildes war nicht ganz richtig. Daher konnten User, die den Beitrag kommentierten, auf seine Frage „Habe ich tatsächlich verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt?“ eine klare Antwort geben.

Verkehrsschild für Parken auf dem Gehweg: So lesen Autofahrer Verkehrszeichen 315 richtig

Das Bild zeigte das sogenannte Verkehrszeichen 315. Sind auf diesem Pfeile zu sehen, haben diese folgende Bedeutung:

  • Pfeil nach links: Dahinter beginnt der erlaubte Bereich für das Parken auf dem Gehweg
  • Zwei Pfeile in beide Richtungen: Markieren die Mitte der erlaubten Parkzone auf dem Gehweg
  • Pfeil nach rechts: Hinter dem Schild endet der erlaubte Parkbereich

„Das ist das ‚Ende-Schild‘. Ergo: Alles, was dahinter kommt, ist verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt“, erklärte daher auch ein Nutzer. „Das Schild, welches du fotografiert hast, kennzeichnet das Ende dieser Parkzone. Also standest du leider wirklich außerhalb“, meinte ein weiterer. Beiden war direkt ein Detail auf dem abgebildeten Verkehrsschild aufgefallen: Ein kleiner Pfeil, der nach rechts zeigte. Und in der Tat steht dieser für die Begrenzung der Parkzone, innerhalb derer man auf dem Gehweg parken darf – genauer gesagt für deren Ende. Und auch auf anderen Verkehrsschildern machen Pfeile einen entscheidenden Unterschied aus.

Falschparker-Bußgeld für Vergehen auf dem Gehweg – bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen

Im Fall des Carsharing-Kunden in Berlin bedeutete die Missachtung (bzw. falsche Deutung) des Verkehrsschilds nichts Gutes: Er musste 55 Euro Bußgeld zahlen – vermutlich zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, die Miles von Parksünder-Kunden erhebt. Dabei hätte es für den Autofahrer sogar noch dicker kommen können. Denn rechtswidriges Parken auf dem Gehweg kann bis zu 100 Euro Bußgeld, wenn im Zuge dessen eine Sachbeschädigung vorliegt. Auch ein Punkt in Flensburg ist dann fällig.

Einen Verkehrssünder-Punkt gibt es auch, wenn das Auto eines Falschparkers länger als eine Stunde auf einem Gehweg stehen bleibt (70 Euro Bußgeld). Ist hier zudem die Behinderung eines anderen gegeben, erhöht sich der Strafbetrag auf 80 Euro. Hätte der Parksünder durch sein Falschparken innerhalb einer Stunde jemanden behindert, hätte ihn das 70 Euro gekostet, bei der Gefährdung eines anderen sogar 80 Euro, gibt bussgeldkatalog.org an.

Dieses Verkehrsschild brockte einem Autofahrer ein Knöllchen ein – weil er es falsch las. © Thomas Frey/dpa/Screenshot/Reddit.com

Parken oder Halten? Das ist der Unterschied beim Autofahren

In § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird Parken wie folgt definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Von Halten ist dagegen die Rede, wenn Autofahrer ihre Fahrt nur unterbrechen und das Fahrzeug nicht verlassen, erklärt ADAC-Juristin Kristina Benecke. 

Das Halten ist laut StVO an manchen Stellen aber grundsätzlich verboten. Dazu zählen enge und unübersichtliche Straßenstellen, der Bereich von scharfen Kurven, Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, Bahnübergänge, die Bereiche vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Auch auf Autobahnen und deren Seitenstreifen sowie Zebrastreifen dürfen Autofahrer nicht halten. Doch nicht nur beim Parken und Halten kann es Unklarheiten unter Autofahrern geben. Auch ein Verkehrsschild mit orangem „Ei“ auf Wellen sorgte kürzlich für Verwirrung. (kh)

Auch interessant

Kommentare