Nicht zuständig: Gericht weist Klage von Gerhard Schröder wegen Bundestagsbüro ab
Der Versuch des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD), sein staatlich finanziertes Büro per Gerichtsentscheidung zurückzubekommen, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag ein früheres Urteil in dritter Instanz, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärte es zur Begründung.
Stattdessen handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, erklärte der Vorsitzende Richter des 2. Senats. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.
Altbundeskanzler Gerhard Schröder scheitert mit Klage auf Beibehaltung seines Bundestagsbüros
Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es damals zur Begründung.
Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen dieses Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei. (Az.: BVerwG 2 C 16.24)