Warum Sie als Arbeitnehmer ein qualitatives Arbeitszeugnis verlangen sollten

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Wenn ein Job endet, haben Sie Anspruch auf einen Nachweis, ein sogenanntes Arbeitszeugnis. Dabei gibt es einige Unterschiede. Was Sie beachten sollten.

Manchmal ist Arbeitnehmern klar, dass sie den Job wechseln müssen – die Gründe dafür können vielfältig sein, beispielsweise sollten Sie den Job kündigen, wenn Sie dauerhaft unglücklich sind. Für Ihre eigenen Unterlagen und für mögliche neue Bewerbungen benötigen Sie ein Arbeitszeugnis. Achten Sie darauf, dass Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten. Warum das wichtig ist, erfahren Sie im Folgendem.

Was ist der Unterschied vom einfachen zum qualitativen Arbeitszeugnis?

Person mit Arbeitszeugnis.
Unter anderem, wenn Sie den Job wechseln, erhalten Sie ein Arbeitszeugnis. Warum Sie ein qualitatives Arbeitzeugnis anfordern sollten. © Montage

Das Arbeitszeugnis enthält verschiedene Informationen über Sie als Arbeitnehmer, aber worin unterscheidet sich das einfache vom qualitativen Arbeitszeugnis? Eine Übersicht:

Einfaches Arbeitszeugnis Qualitatives Arbeitszeugnis
Dauer der Beschäftigung Ja Ja
Einsatzbereich Ja Ja
Verantwortlichkeiten im Unternehmen Ja Ja
Sozialverhalten des Arbeitnehmers Nein Ja

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Hopkins ergänzt, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis detailliertere Bewertungen über Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers bescheinigt. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer jederzeit einen Anspruch darauf, ein einfaches Arbeitszeugnis anzufordern, informiert Hrworks.de. Das sieht bei dem qualitativen Arbeitszeugnis etwas anders aus.

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Was Sie beim qualifizierten Arbeitszeugnis beachten sollten

Laut der Gewerbeordnung (§ 109, Zeugnis) erhalten Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auf Verlangen. Das Zeugnis muss „klar und verständlich formuliert sein“. Ebenso darf es keine Formulierungen enthalten, „die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“. Aufgrund dessen hat sich eine spezielle Zeugnissprache etabliert, da Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen, berichtet Indeed.de.

  • ...stehts zur vollsten Zufriedenheit“ = Sehr gut
  • „...stehts zur vollen Zufriedenheit“ = Gut
  • „...stehts zur Zufriedenheit“ = Befriedigend
  • „... zur Zufriedenheit“ = Ausreichend
  • „...stets bemüht“ = Mangelhaft bis ungenügend

Wann haben Sie Anspruch auf ein qualitatives Arbeitszeugnis?

Ihren Anspruch können Sie beispielsweise ab dem Zeitpunkt der Kündigung geltend machen – beachten Sie, dass Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass Sie ein qualitatives Arbeitszeugnis erhalten möchten. Der Arbeitgeber hat dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Zeit, das Zeugnis auszustellen. Sollten Sie als Arbeitnehmer bis dahin kein Arbeitszeugnis erhalten, macht sich der Arbeitgeber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Manchmal haben Sie auch ein Anrecht auf ein qualitatives Arbeitszeugnis, wenn sich Ihre Position innerhalb der Firma verändert oder Sie langjähriger Mitarbeiter sind und noch kein Zeugnis erhalten haben.

Welche Fristen Sie beachten müssen

Grundsätzlich können Sie bis zu drei Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis verlangen, informiert Advocard.de. Diese Frist sollten Sie allerdings nicht ausreizen, da es zumutbar sein muss, die Leistungen auch noch bewerten zu können. Ebenso kann eine verkürzte Frist im Arbeitsvertrag enthalten sein.

Eine genaue Frist, wann Sie das Arbeitszeugnis nach der Anforderung erhalten, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings sei es erwartbar, dass das Arbeitszeugnis innerhalb weniger Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, so Advocard.de. Benötigen Sie Ihr Zeugnis dringend, sollten Sie dem Arbeitgeber eine Frist von etwa zwei bis vier Wochen setzen. Sollten der Arbeitgeber sich länger Zeit lassen, erinnern Sie gerne freundlich per Mail an Ihr Anliegen. Werden die Nachfragen dauerhaft ignoriert, können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Tipp: Sinnvoll kann es sein, wenn Sie bereits die Tätigkeiten und Aufgaben, die Sie übernommen haben, auflisten – das macht es dem Arbeitgeber manchmal etwas leichter.

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