Stichtag für die Steuererklärung 2023: Mit Last-Minute-Steuertipps noch sparen

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Bis zum 2. September muss die Steuererklärung für 2023 beim Finanzamt sein. Mit Freibeträgen und Pauschalen lässt sich hierbei viel Geld sparen.

München – Normalerweise muss die Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres vorliegen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieser Stichtag in den vergangenen Jahren jedoch um einen Monat nach hinten verlegt. Auch in diesem Jahr gilt noch diese spätere Abgabefrist – der 31. August. Da dieser 2024 allerdings auf einen Samstag fällt, bekommen Steuerpflichtige sogar noch etwas länger Zeit, nämlich bis zum darauffolgenden Montag, den 2. September.

Steuerzahler haben also nur noch eine Woche, um ihre Steuererklärung zu machen. Trotz der knappen Zeit sollte man jedoch darauf achten, alle Steuervorteile zu nutzen und kein Geld zu verschenken. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, welche Posten sie absetzen können. Juliane Kutzke, Steuerexpertin bei Taxfix, gibt daher einige Ratschläge, wie man legal Steuern sparen kann.

1. Steuererklärung kann sich auch für nicht Steuerpflichtige lohnen – Oft hohe Rückzahlungen möglich

So rät sie etwa auch nicht Steuerpflichtigen dazu, zu prüfen, ob sich die Abgabe der Steuererklärung nicht doch lohnt. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler 1.095 Euro zurück, das entspricht drei Euro pro Tag“, so Kutzke. Ist man nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, können neben der Steuererklärung für 2023 rückwirkend auch die Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 eingereicht werden.

Ein Foto der Taxfix-Steuerexpertin Juliane Kutzke.
Taxfix-Steuerexpertin Juliane Kutzke gibt Tipps, wo bei der Steuererklärung gespart werden kann. © Taxfix

2. Steuertipp für Eltern: Betreuung und Ausbildung der Kinder können steuerlich berücksichtigt werden

Eltern, auch von erwachsenen Kindern, können ebenfalls zusätzliche Leistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wenn das Kind während der Ausbildung oder des Studiums nicht im elterlichen Haushalt lebt, kann ein Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Kind berücksichtigt werden.

Dies gilt, solange die Kinder über 18 Jahre alt sind und noch Anspruch auf Kindergeld haben. Kindergeld wird für Kinder über 18 Jahre bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn sie eine Erstausbildung oder ein Studium absolvieren, so die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite. Auch bei einer zweiten Ausbildung kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind gleichzeitig bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet oder einen Minijob hat.

Es gibt auch erhebliches Steuersparpotenzial im Bereich der Kinderbetreuung. Hier können gleich mehrere Aspekte bei der Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Kind.
  • 30 Prozent der Schulgebühren bis maximal 5.000 Euro pro Jahr und Kind.
  • Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro für das erste Kind sowie 240 Euro für jedes weitere.

3. Geringere Steuerlast durch Heirat: Steuerexpertin erklärt, wann sich das Ehegattensplitting lohnt

Die meisten Menschen wissen, dass eine Heirat und der Wechsel in eine andere Steuerklasse finanziell vorteilhaft sein kann. Welche Steuerklasse die richtige ist, hängt vom Einkommen der Ehepartner und insbesondere vom Unterschied zwischen den beiden Einkommen ab.

Wenn dieser sehr groß ist, kann das sogenannte Ehegattensplitting vorteilhaft sein. Als Richtwert nennt Steuerexpertin Juliane Kutzke, wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens verdient. Ist der Unterschied geringer, lohnt sich das Ehegattensplitting Kutzke zufolge nicht.

4. Last-Minute-Steuertipp Altersvorsorge: Riester und Rürup werden bei der Steuererklärung berücksichtigt

Eine gute Altersvorsorge ist unerlässlich, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Darüber hinaus können die Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden – zumindest im Falle der Riester- und der Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt). Wer eine Riester-Rente hat, kann bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Die Basis-Rente bietet sogar einen noch größeren steuerlichen Abzugsrahmen, so Kutzke.

5. Steuern sparen dank Ehrenamt – Freibetrag von bis zu 3.000 Euro möglich

Ehrenamtliche Arbeit wird in der Regel aus sozialen Gründen und ohne Bezahlung geleistet. Vereine haben jedoch die Möglichkeit, den Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, die bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei ist. In den meisten Fällen beträgt dieser Freibetrag 840 Euro.

Wer sich allerdings in einem gemeinnützigen Verein oder in der Kirche als Ausbilder, Pfleger oder Künstler engagiert, kann die sogenannte Übungsleiterpauschale geltend machen. Der Freibetrag beträgt hier 3.000 Euro. Eine genaue Liste der Personen, die die Pauschale in Anspruch nehmen können, findet sich auf der Webseite Deutsches Ehrenamt.

Digitale Steuererklärung
Viele haben ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 schon erledigt. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen, so der Hinweis seitens der Stiftung Warentest. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

6. Steuererklärung direkt den Profis überlassen? Diese Vorteile bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfe

Diese und viele andere Steuertipps können dazu beitragen, viel Geld zu sparen. Da das Steuerrecht jedoch oft komplex ist und sich häufig ändert, ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen nicht wissen, welche Freibeträge und Pauschalen sie geltend machen können. Daher kann es sinnvoll sein, einen Experten mit der Steuererklärung zu beauftragen oder zumindest professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Dies kann entweder ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein wie der Steuerring oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) übernehmen. Auch bei einigen Steuersoftware-Anbietern wie WISO Steuer oder Taxfix besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung vor der Abgabe von einem Experten prüfen zu lassen. Wenn absehbar ist, dass die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann, kann der Gang zum Steuerberater ebenfalls sinnvoll sein, da man so mehr Zeit für die Einreichung hat. (sp)

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