Musk lässt X-Konto von ultrarechtem Verschwörungstheoretiker freischalten

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Alex Jones, bekannt für seine Verschwörungstheorien, ist zurück auf X. Elon Musk lässt die User der Plattform zuvor abstimmen.

San Francisco/Washington – In einem Quasi-Alleingang hat Elon Musk den X-Account von Alex Jones wiederhergestellt. Jones ist ein US-Verschwörungstheoretiker und rechtsextremer Rundfunkmoderator, der vor allem als Leiter der Fake-News-Website InfoWars bekannt ist und diese und andere Plattformen zur Verbreitung falscher Behauptungen über die Massenerschießung an der Sandy Hook Elementary School im Jahr 2012 genutzt hat.

Jones und InfoWars wurden im Jahr 2018 mit einem sogenannten dauerhaften Verbot von Twitter ausgeschlossen, der Social-Media-Website, die sich Anfang des Jahres unter Musks Eigentümerschaft in X umbenannt hat. Der Milliardär kaufte Twitter Ende 2022 im Rahmen eines 44-Milliarden-Dollar-Deals und hat seitdem zahlreiche Konten wieder freigeschaltet, die vor der Übernahme gesperrt worden waren.

Elon Musk führt Abstimmung durch

Dazu gehören auch mehrere Konten prominenter und kontroverser Persönlichkeiten wie der Abgeordneten Marjorie Taylor Greene, des rechtsgerichteten Satiremagazins Babylon Bee und des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Alle waren ursprünglich von Twitter ausgeschlossen worden, weil sie gegen die Regeln des Unternehmens wie dem Verbot von Verbreiten von Fehlinformationen, gewaltverherrlichende Äußerungen und Hassrede verstoßen hatten.

Musks X verliert weitere große Werbekunden
Elon Musk, CEO von X. © Kirsty Wigglesworth

Musk ließ das Konto von Jones wieder freischalten, nachdem nach seinen Angaben eine Mehrheit der Nutzer in einer Umfrage für diesen Schritt gestimmt hatten. Noch vor rund einem Jahr hatte Musk verkündet, dass Jones nicht zu Twitter zurückkehren dürfe. „Das Volk hat gesprochen und so soll es sein“, fügte Musk nach der Abstimmung, bei der 70 Prozent der Befragten die Wiederherstellung von Jones‘ Konto befürworteten, hinzu.

Alex Jones nutzt sein Konto auf X umgehend

Jones war wegen seiner Falschbehauptungen zum Blutbad an der Sandy-Hook-Grundschule im Jahr 2012 mit 26 Toten in mehreren Prozessen zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt knapp 1,5 Milliarden Dollar (mehr als 1,4 Milliarden Euro) verurteilt worden. Er hatte über Jahre behauptet, das Schulmassaker in der Stadt Newtown im Bundesstaat Connecticut habe gar nicht stattgefunden. Es sei vielmehr vorgetäuscht worden, um eine Verschärfung des Waffenrechts durchzusetzen.

Am Sonntag (10. Dezember) war Jones‘ Konto auf X dann wieder sichtbar. Er wiederholte einen Willkommensgruß des für seine frauenfeindlichen und machohaften Äußerungen umstrittenen Influencers Andrew Tate, den in Rumänien ein Prozess wegen mutmaßlichen Menschenhandels erwartet. Jones‘ Post davor stammte noch vom 6. September 2018, dem Tag, an dem Twitter seine Konten endgültig gesperrt hatte.

Elon Musk: Probleme mit Werbeeinnahmen auf X

Es war nicht Musks erste Umfrage dieser Art auf X. So ließ er im November vergangenen Jahres darüber abstimmen, ob der ehemalige US-Präsident Donald Trump wieder auf dem Kurznachrichtendienst tätig werden darf. Trumps Account, der nach Zuspruch für seine randalierenden Anhänger im Januar 2021 beim Sturm auf das Kapitol gesperrt worden war, ließ Musk nach einer knapp ausgegangenen Umfrage wieder freischalten. Allerdings nutzte Trump – mit einer Ausnahme – den Account bisher nicht wieder, sondern postet stattdessen auf seiner eigenen Plattform Truth Social.

In einem separaten Social-Media-Post über Jones‘ X-Account, der am Samstag geteilt wurde, sagte Musk: „Ich stimme vehement nicht mit dem überein, was er über Sandy Hook gesagt hat, aber sind wir eine Plattform, die an die Meinungsfreiheit glaubt oder sind wir es nicht?“

„Darauf läuft es letztendlich hinaus. Wenn die Leute ihn wieder wählen, wird das finanziell schlecht für X sein, aber Prinzipien zählen mehr als Geld“, schrieb Musk. Die neuen Richtlinien für die Moderation von Inhalten auf X haben viele Werbekunden verärgert, die befürchten, dass ihre Anzeigen neben Hassreden auf der Website erscheinen könnten. (skr/afp)

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