Gericht weist Beschwerde von Bezirk gegen Zaun um Görli ab

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli im Eilverfahren entschieden, der von den Grünen geführte Bezirk habe „kein Abwehrrecht“ gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss. Es bestehe kein Rechtsschutz für ein Eilverfahren, erklärte eine Sprecherin. „Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten“, hieß es in der Mitteilung. dpa