Bekanntes Vitamin-C-Produkt im Rückruf – Giftstoffe können Leber und Niere schädigen
Hersteller und Händler rufen ein Nahrungsergänzungsmittel zurück: Gefährliche Schimmelpilzgifte können Leber und Niere schädigen.
München – Viele Menschen greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, um ihre Gesundheit zu unterstützen und das Wohlbefinden zu steigern. Ob Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenextrakte – die Auswahl ist groß. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelten die Präparate rechtlich nicht als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel.
Aktuell ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Der Shoppingsender QVC und die Dr. med. Pleuse GmbH informieren in einer Mitteilung auf dem Portal produktwarnung.eu, dass eine Charge des Nahrungsergänzungsmittels „Atemkraft“ von einem Rückruf betroffen ist.
Rückruf wegen gefährlichem Schimmelpilzgift – Hersteller warnt vor Nahrungsergänzungsmittel
Konkret vom Rückruf betroffen ist das Nahrungsergänzungsmittel „Atemkraft mit Vitamin C, E & B2“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.03.2027 sowie der Charge L 10001714. Nach Angaben des Unternehmens wurde bei einem Rohstofflieferanten in einer Charge des verwendeten Süßholzwurzelpulvers ein Gehalt an Ochratoxin A festgestellt, der den gesetzlich festgelegten Warnwert überschreitet.
Trotz unauffälliger eigener Prüfung habe die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde einen „vorsorglichen“ Rückruf angeordnet. Auslöser war die Mitteilung des Rohstofflieferanten über eine mögliche Belastung in einer Teilcharge – obwohl die eigene Ware laut Unternehmensangaben „frei von Beanstandungen“ sei. Bereits im April musste die Müller-Drogerie ein Nahrungsergänzungsmittel ihrer Eigenmarke ebenfalls zurückrufen.
Ochratoxin A in Lebensmitteln: Risiken und gesetzliche Grenzwerte
Ochratoxin A ist ein Schimmelpilzgift, das vor allem in pflanzlichen Lebensmitteln wie Getreide oder Gewürzen vorkommen kann. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kann der Stoff unter anderem Nieren und Leber schädigen und gilt zudem als möglicherweise krebserregend. Daher hat die EU Höchstgehalte festgelegt, die in Nahrungsergänzungsmitteln nicht überschritten werden dürfen. In der Verordnung (EU) 2022/1370 sind diese Grenzwerte genau geregelt. Der betroffene Artikel wurde via QVC sowie den Onlineshop vertrieben.
Nachfolgend die genauen Eckdaten im Überblick:
Hersteller / Inverkehrbringer | Dr. med. Pleuse GmbH |
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Produkt | Atemkraft mit Vitamin C, E & B2 |
Inhalt | 60 Kapseln für 30 Tage |
Betroffenes MHD | 31.03.2027 |
Chargennummer / Los-Kennzeichnung | L 10001714 |
Kunden, die das Produkt bereits erworben haben, sollen bitte prüfen, ob sie vom Rückruf betroffen sein könnten. Die Informationen dazu befinden sich auf der Dosenunterseite. Das MHD sei außerdem auf dem außen angebrachten Barcode aufgedruckt. Derweil sorgt ein dringender Rewe-Rückruf für Besorgnis – in einer beliebten Schokolade wurden krebserregende Stoffe gefunden. (vw)