Lange Haft für brutalen Messerstecher

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Der Täter wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. © dpa

Der Fall schlug hohe Wellen im Landkreis. Ein 19-Jähriger stach im November 2022 vor dem AEZ an der Schöngeisinger mit einem Messer auf einen Obdachlosen ein.

Fürstenfeldbruck – Das Opfer überlebte nur knapp. Jetzt bekam der junge Mann seine Strafe. Das Landgericht München II hat den Emmeringer wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

In der Verhandlung gab der Angeklagte an, dass er sich von dem Mann provoziert gefühlt habe. Um sich mit ihm zu duellieren, ließ er aus einem Geschäft ein Messer mitgehen. Er versetzte seinem Gegenüber zunächst einen Faustschlag ins Gesicht, mit dem er ihm den Kiefer brach. Anschließend stach er zweimal im Bereich des Brustkorbs zu, wobei er beim ersten Stich der Ansicht war, den Mann gar nicht getroffen zu haben. „Der zweite Stich ging komplett rein“, erinnerte er sich vor Gericht. Als er das Messer wieder rauszog, sah er etwas Blut und Fleischstücke. Ein weiterer Stich war nicht mehr möglich, weil der Angeklagte von einem Bekannten weggezogen wurde.

Am Silbersteg

Nach der Attacke floh der 19-Jährige und warf auf dem Silbersteg das Messer in die Amper. Dem Opfer musste in einer Notoperation die Milz entfernt werden. Er überlebte, an den Vorfall allerdings hat er keine Erinnerung.

Der Angeklagte hatte sich in Fürstenfeldbruck mehr als abfällig über sein Opfer geäußert, ihn als „Asi“ beschimpft und ihm das Lebensrecht abgesprochen. Der Mann habe es verdient, soll der 19-Jährige gesagt haben und, dass er und sein Opfer ja nur Obdachlose seien.

Reue

An einem vorhergehenden Verhandlungstag hatte sein Verteidiger erklärt, dass der junge Kerl bereue, was geschehen sei. Sein Mandant habe beteuert, dass er durch die U-Haft gelernt habe, dass sein Leben total falsch gelaufen sei und dass er auf seine Eltern hätte hören sollen. Doch so schnell nahm ihm der erfahrene Richter seinen Sinneswandel schon damals nicht ab. „So ganz rund läuft es in der Haft auch nicht“, bemerkte er. Dort gab es wohl eine Schlägerei – angeblich aus Spaß – und ein anderes Vergehen.

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