Nachträglich muss auf dem Feld, wo im Südosten Denklingens die einzige Biogasanlage der Ortschaft steht, ein Wall angelegt werden. Das Landratsamt verlangt es so.
Denklingen - Es handelt sich um eine nachträgliche Forderung, die auf neue Vorgaben aus naturschutzfachlicher Sicht zurückzuführen ist. Die seien erst später dazugekommen, gab Geschäftsleiterin Birgit Jost von der Gemeinde Denklingen zu verstehen. Gemeinderat Stephan Egner hatte zuvor nachgefragt, was das Ganze soll und warum die Gemeinderäte jetzt damit befasst werden.
Wall um Denklinger Biogasanlage - Seit 13 Jahren in Betrieb
Der letzte Tagesordnungspunkt auf der öffentlichen Sitzung im Juli hieß: Gemeindliches Einvernehmen zur Umwallung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage – Gemarkung Denklingen, Buchweg 45. Dort steht immerhin schon seit 13 Jahren eine landwirtschaftliche Biogasanlage. Dazu gehören Behälter mit einem abgerundeten Topf und Fahrsilos, die mit Futter befüllt werden.
Die Biogasanlage, von der Familie Sporer in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt, befindet sich knapp 200 Meter vom Bürger- und Vereinszentrum entfernt. Sie steht auf einem schmalen Grundstück zwischen Buchweg und Bahngleis. Das Feld ist gut 150 Meter lang und leicht abschüssig. In Denklingen gibt es nur diese eine Biogasanlage.
Zur Biogasanlage mit dem 2000 Kubikmeter großen Tank gehört ein Blockheizkraftwerk. Dort sind inzwischen zwei Motoren mit einer Leistung von 250 Kilowatt und 190 Kilowatt eingebaut. Es wird Strom und Wärme erzeugt. Bis zum Jahr 2018 wurde die Grundschule beliefert. Der Vertrag mit der Gemeinde wurde jedoch aufgelöst. Inzwischen ist das Ausbildungszentrum der Firma Hirschvogel Abnehmer der Wärme. So erklärt es Adi Sporer aus Epfach; er unterstützt die GbR beim Betrieb der Anlage.
Sporer schildert, dass die Umwallung ungefähr in der Mitte des Feldes sowie mit 25 Zentimeter Höhe ansetzt und Richtung Osten auf dem leicht abfallenden Gelände zunehmend mehr Höhe bekommt. Das Landsberger Landratsamt sei mit der Forderung schon vor einigen Jahren in Denklingen vorstellig geworden. Doch dann sei zwei Jahre nichts mehr passiert, ehe heuer erneut nachgehakt worden sei.
Höchste Zeit
So eine Nachrüstung der Umwallung kann – je nach Bauordnung der einzelnen Bundesländer – baugenehmigungspflichtig sein. Das trifft auch auf den Betrieb in Denklingen zu. Betreiber von Biogasanlagen, die einer Nachrüstpflicht unterliegen und die nach August 2022 keine ausreichende Umwallung aufweisen, handeln eigentlich rechtswidrig. So stellt es die DWA dar, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall.
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Laut DWA stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom April 2017 neben Anforderungen an Neubauten auch Anforderungen an Bestandsanlagen. Unter anderem wird gefordert, dass bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten, die ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft sind, innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist mit einer Umwallung zu versehen sind.
Eine Biogasanlage besteht aus mehreren „Sektoren“. Dies sind, wie Adi Sporer erklärt, die Vorgrube, der Fermenter, das Becken für die Nachgärung und der Gastank. Mit einer Umwallung soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise auslaufende Gülle nicht auf umliegende Felder ausbreiten kann, falls der Behälter an einer Stelle undicht geworden ist.