Exhibitionismus: Markt Schwabener ist weg vom Fenster

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Zwar war der Mann in seiner eigenen Wohnung, doch dass er mehrfach am Fenster masturbierte brachte ihn vor Gericht. (Symbolfoto) © Red

Der Anblick aus der Wohnung gegenüber war einer jungen Frau in Markt Schwaben irgendwann zu viel: Sie zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Nun muss er zahlen.

Ebersberg – Sie habe Abscheu und Ekel verspürt, so eine 29-jährige Frau aus Markt Schwaben. Einer ihrer Nachbarn, ein 53-jähriger Handwerker, habe in seiner gegenüberliegenden Wohnung im Hochparterre mehrfach am Fenster gestanden und an seinem Glied manipuliert, während er sie beobachtete. Viermal hat die Markt Schwabenerin den Angeklagten in einem Zeitraum von zwei Jahren dabei gesichtet und ihn schließlich angezeigt. Der Mann erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 10 500 Euro.

Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Nun wurde der Exhibitionismus-Fall deshalb vor dem Ebersberger Amtsgericht verhandelt. Ohne Wenn und Aber räumte der Angeklagte die Tat, die ihm sehr peinlich sei, ein. Allerdings, so sein Anwalt, wäre es ihm gar nicht darauf angekommen, gesehen zu werden. Das sei ihm nicht einmal bewusst gewesen. Schon deshalb gebe es Bedenken bezüglich eines Vorsatzes, auch darüber, ob ihm überhaupt Exhibitionismus vorgeworfen werden könne. Er habe sich ja in seiner eigenen Wohnung befunden. Außerdem: „Bei der Dame hat er sich inzwischen entschuldigt sowie eine Therapie begonnen.“

Vorbestraft, aber therapiewillig: Verfahren wird eingestellt

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Aus genannten Gründen regte der Anwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an, obwohl eine entsprechende Vorstrafe vorliege. „So etwas wird nicht wieder vorkommen“, versicherte er. Richter Benjamin Lenhart sowie der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten sich offen für den Vorschlag. „Die Entschuldigung allerdings möchte ich mir von der Zeugin bestätigen lassen“, so der Staatsanwalt einschränkend. Und ein Therapienachweis sollte erbracht werden. Dann könne er sich vorstellen, die Sache gegen eine Geldauflage von 8000 Euro einzustellen.

So kam es: Die nur kurz als Zeugin vernommene Geschädigte bestätigte die Entschuldigung und der Richter entnahm aus dem E-Mail-Verlauf auf dem Handy des Angeklagten – telefonisch konnte er den Therapeuten nicht erreichen – die Behandlung. Folglich wurde das Verfahren eingestellt. 2000 Euro muss der Angeklagte nun an DermaKIDS e.V. überweisen, 2000 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein, 2000 Euro an die Fachambulanz Suchterkrankung im Landkreis Ebersberg 2000 Euro an den Tierschutzverein Ebersberg.

Außerdem muss er nachweisen, dass er sich in den nächsten sechs Monaten einer therapeutischen Behandlung unterzieht. Damit hatte sich das Hauptverfahren erübrigt. Und der Markt Schwabener bekommt keinen Eintrag ins Vorstrafenregister.

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