Achtung Vollsperrung: Arbeiten zwischen Greiling und der B13 beginnen heute

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Während der gesamten Bauzeit ist kein geregeltes Passieren für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer möglich. © MM-Archiv

Im Zuge des Ausbaus und der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Greiling und der Bundesstraße 13 wird nun mit den Arbeiten des ersten Bauabschnittes begonnen. Autofahrer müssen sich ab heute (5. August) auf Behinderungen einstellen.

Greiling - Darauf weist die Verwaltungsgemeinschaft in einer Pressemitteilung hin. Dieser erste Abschnitt erstreckt sich vom nördlichen Ortsausgang Greiling bis zum Anwesen „zum Bei“. Die Strecke muss hierfür ab diesem Montag, 5. August, voll gesperrt werden. „Die Arbeiten müssen zwingend unter Vollsperrung erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Hierfür wird der Verkehr großräumig umgeleitet. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über Bad Tölz auf den Bundesstraßen 13 und 472 sowie entgegengesetzt für die andere Fahrtrichtung.

Während der gesamten Bauzeit ist kein geregeltes Passieren für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer möglich. Im Zuge des ersten Bauabschnittes bleibt das Anwesen beziehungsweise die Reit- und Tennissport-Anlage „zum Bei“ über Norden (B 13) anfahrbar.

Nächster Bauabschnitt folgt

Direkt im Anschluss an den ersten Bauabschnitt wird die Maßnahme mit dem zweiten fortgesetzt. Dieser Bauabschnitt erstreckt sich vom Anwesen „zum Bei“ bis zur Gärtnerei Epp. Auch in diesem zweiten Bauabschnitt sei eine Vollsperrung unumgänglich. Hierfür wird der Verkehr ebenfalls großräumig umgeleitet. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt ebenso über Bad Tölz auf den Bundesstraße 13 und 472 sowie entgegengesetzt für die andere Fahrtrichtung.

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Während am zweiten Bauabschnitt gearbeitet wird, bleibt das Anwesen beziehungsweise die Reit- und Tennissport-Anlage „zum Bei“ über Süden (Greiling Ortsmitte/Sachsenkamer Straße) erreichbar. Die Gärtnerei Epp bleibt während der kompletten Baumaßnahme über die B 13 erreichbar. Bei beiden Bauabschnitten gilt: Anwohner und Flurstücke im direkten Baustellenbereich sind nur eingeschränkt erreichbar. Anliegern landwirtschaftlicher Flächen wird das An- und Abfahren ermöglicht, soweit es die Bauphasen zulassen. Im Falle von Baugruben oder auch Asphaltierung wird dies zeitweise nicht möglich sein. Die gesamte Maßnahme wird sich bis 29. November erstrecken. „Der Wechsel von Bauabschnitt eins zu Bauabschnitt zwei wird rechtzeitig bekannt gegeben.“

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