Ehemann wollte schwangere Frau ertränken - 13 Jahre Haft und verheerende Folgen

Ein 25-jähriger Mann wurde vom Landgericht Detmold zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, weil er versucht hatte, seine Frau zu ertränken. Die Richter fanden ihn für schuldig, die 21-jährige Frau im letzten August in den See gestoßen zu haben, mit dem Ziel, sie zu töten. Auch wenn das Kind im Mutterleib starb, konnte die Frau gerettet werden. 

Doch die bleibenden Schäden sind verheerend, da sie dauerhaft im Wachkoma liegt. Das Gericht entschied auf versuchten Totschlag, nicht versuchten Mord, was im Unterschied zur Anklage steht. 

Ehemann wollte schwangere Frau in See ertränken: Anklage und Urteil

Laut Staatsanwaltschaft war das Motiv des Täters in einem „zutiefst patriarchalischen Rollenbild“ und „tiefliegender Frauenverachtung“ verwurzelt. Diese Sichtweise wurde jedoch vom Gericht nicht mitgetragen. Entsprechend wurde nicht das Mordmerkmal der niederen Beweggründe angenommen, sondern eine Bewertung als versuchter Totschlag vorgenommen. 

Das Gericht deutete an, dass es möglich sei, dass eine spontane Auseinandersetzung während des abendlichen Treffens am See in der angespannten Ehe zu dem tragischen Vorfall geführt habe.

Versuchter Totschlag: Diese Strafen drohen in Deutschland

In Deutschland ist der versuchte Totschlag gemäß § 212 des Strafgesetzbuches (StGB) zu bewerten. Der Grundtatbestand des Totschlags sieht eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Bei einem Versuch wird die Strafe nach den allgemeinen Vorschriften für Versuchsdelikte gemindert, gemäß § 23 und § 49 StGB. 

Dies bedeutet, dass die Strafe unter Umständen unterhalb der Mindeststrafe des vollendeten Delikts liegen kann. Die genaue Strafhöhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Gefährlichkeit der Tat, der Beweggründe und der persönlichen Verhältnisse des Täters. Ein Gericht hat hier einen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung.