Pausen im Job: Fast ein Drittel der Beschäftigten lässt sie ausfallen

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Pausen während der Arbeitszeit sind verpflichtend – dennoch können Arbeitnehmer diese nicht immer nehmen. Welche Bereiche das sind und was es mit Menschen macht.

Arbeit ist anstrengend und kostet Kraft – daher sind Arbeitnehmer per Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dazu verpflichtet, Pausen zu nehmen, um sich von der Beanspruchung zu erholen. Verschiedene Studien zeigen, dass Arbeitspausen mit „besserer Arbeitsleistung, reduziertem Risiko für Arbeitsunfälle und reduzierter Kündigungsabsicht“ zusammenhängen, informiert das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Aus den Untersuchungen geht allerdings auch hervor, dass Arbeitsbedingungen, Arbeitsintensität oder der Kontakt mit Kunden dafür sorgen können, dass Arbeitspausen ausfallen. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 untersuchen die Experten die Fragen, wie häufig Arbeitspausen ausfallen und was Hintergründe sein können.

Ab wann müssen Arbeitnehmer eigentlich wie lange Pause machen?

Ein junger Mann mit Kaffee vor seinen Arbeitsunterlagen.
Arbeitspausen sind wichtig für Arbeitnehmer – dennoch fallen Pausen häufig aus. (Symbolbild) ©  Wavebreak Media Ltd/Imago

Wie lange Arbeitnehmer Pause machen müssen, hängt von der Länge des Arbeitstages ab. Das ArbZG sieht vor:

  • Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Arbeitszeit ab neun Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause.

Pausen können dabei in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden“, informiert das ArbZG (§ 4). Näheres oder abweichende Informationen können im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung getroffen werden, berichtet das Portal Arbeitsrechte.de.

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Arbeitszeitbefragung von BAuA zeigt: Pausen fallen häufig aus

Die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 im Überblick – für die Befragung wurden Daten von 17.356 abhängig Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren berücksichtigt:

  • Fast ein Drittel (31 Prozent) haben angegeben, dass Arbeitspausen häufig ausfallen. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist dieser Wert leicht angestiegen, informiert BAuA.
  • 37 Prozent der Frauen, die in Vollzeit arbeiten, sprachen in dem Zusammenhang von fehlenden Pausen, bei Männern fiel die Zahl mit 31 Prozent geringer aus.
  • Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion (38 Prozent) haben vermehrt einen Pausenausfall verspürt als Personen ohne Vorgesetztenfunktion (28 Prozent).

Untersucht wurde auch, in welchen Wirtschaftsbereichen besonders häufig Pausen ausfallen. Ein häufiger Pausenausfall wurde in medizinischen und nicht medizinischen Gesundheitsberufen (49 Prozent) vermerkt. Dahinter folgen unter anderem soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (38 Prozent), Sicherheitsberufe (36 Prozent) und Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (35 Prozent). Fertigungsberufe (19 Prozent) bilden in der Befragung das Schlusslicht.

Woran liegen Pausenausfälle?

Ein hoher Termin- und Leistungsdruck (42 Prozent), Multitasking, Überstunden oder verkürzte Ruhezeiten können dafür sorgen, dass Pausen ausfallen. Das kann sich langfristig auf die Gesundheit auswirken. Demnach haben 44 Prozent der Befragten angegeben, dass sie sich nicht mehr vollkommen ausgeruht fühlen. Menschen, die häufig die Pausen ausfallen lassen müssen, leiden auch eher unter folgenden Symptomen:

  • Rücken-/Kreuzschmerzen: 55 Prozent
  • Schlafstörungen: 46 Prozent
  • Müdigkeit, Erschöpfung: 64 Prozent
  • Niedergeschlagenheit: 32 Prozent
  • Körperliche Erschöpfung: 51 Prozent

Ebenso denken mehr Beschäftigte, die oft Pausen auslassen, an eine Kündigung (29 Prozent), bei anderen Beschäftigten fällt die Zahl mit 20 Prozent geringer aus.

Bußgelder bei Missachtung des Arbeitszeitgesetzes

Ein Verstoß gegen das ArbZG kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen, berichtet Arbeitsrechte.de. Dabei spielt es eine Rolle, wie schwerwiegend der Verstoß ist und welche Umstände vorlagen. Bei nicht gewährten vorgeschriebenen Ruhepausen können beispielsweise pro nicht gewährter Pause und pro Arbeitnehmer rund 400 Euro anfallen.

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