Verbrenner-Aus ab 2035 illegal? CO₂-Flottenregulierung der EU laut Gutachten rechtswidrig

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Ab 2035 sollen Neuwagen in der EU kein CO₂ mehr ausstoßen. Doch ist das Verbrenner-Aus gar nicht rechtens? Ein Gutachten zur Flottenregulierung wirft Zweifel auf.

Der Absatz von Elektroautos stockt: Seit Beginn des Jahres verkaufen sich die Stromer nur schleppend – auch im Juni blieb die Zahl der E-Auto-Neuzulassungen unter Vorjahresniveau. Hauptgrund für die Zurückhaltung der Käufer sind die hohen Preise nach der Streichung der Förderung durch den Umweltbonus im Dezember 2023. Auch diese aktuelle Situation führt zu wachsender Kritik am von der EU geplanten „Verbrenner-Verbot“ ab 2035. Nun behauptet ein Rechtsgutachten: Die CO₂-Flottenregulierung der EU verstößt gegen Unionsrecht – eine Aussage, die viel verändern könnte.

Gutachten: Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung „aus mehreren Gründen unionsrechtwidrig“

Genau genommen werden Verbrennungsmotoren ab 2035 nicht verboten: Neuwagen dürfen aber ab diesem Datum kein CO₂ mehr ausstoßen – was praktisch einem Verbot gleichkommt. Theoretisch wäre beispielsweise ein Betrieb mit E-Fuels möglich. Ob bis zu diesem Datum jedoch entsprechend viel synthetischer Kraftstoff zu einem bezahlbaren Preis produziert werden kann und alle Motoren auch E-Fuels vertragen, steht momentan noch in den Sternen. Nun besagt ein Gutachten von Professor Martin Kment vom Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg: Die Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung ist „aus mehreren Gründen unionsrechtwidrig“. Seit 2020 liegt der Flottengrenzwert von neu zugelassenen Fahrzeugen bei 95 g CO₂ pro Kilometer – stoßen die Fahrzeuge eines Autobauers in Summe mehr aus, drohen hohe Strafzahlungen.

Abgasmessung an einem Verbrenner-Auto
Emissionen nur am Auspuff messen? Laut einem Rechtsgutachten verstößt die EU-Flottenregelung gegen Unionsrecht. (Symbolbild) © Sven Simon/Imago

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Bundesverband EnergieMittelstand (UNITI), der laut eigenen Angaben in Deutschland rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels repräsentiert. Unter anderem sind in dem Verband auch knapp 70 Prozent der freien Tankstellen in Deutschland organisiert – rund 3.700.

Tailpipe-Ansatz schadet laut Gutachten einem „effektiven Umweltschutz“!

Hauptkritikpunkt im Gutachten ist die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik: Die CO₂-Emissionen werden nur am Auspuff gemessen, was als Tailpipe-Ansatz bezeichnet wird. Heißt: Es wird bei E-Autos beispielsweise weder die Herstellung der Batterien, noch die Art und Weise der Stromerzeugung berücksichtigt. Laut Kment ist diese Messmethodik europarechtswidrig und schade einem effektiven Umweltschutz. Hersteller von Verbrenner-Fahrzeugen wie auch Produzenten von alternativen Kraftstoffen würden benachteiligt. Seiner Ansicht nach, sollte der Tailpipe-Ansatz durch eine „zeitgemäße Messmethodik“ ersetzt werden, die CO₂-Emissionen über den kompletten Lebenszyklus bilanziert.

Strafzahlungen der Hersteller für Verstöße gegen EU-Flottenziele ohne rechtliche Grundlage?

„Daraus folgt unsere dringende Handlungsaufforderung an die Politik, die gegenwärtige Flottenregulierung für Pkw-Neufahrzeuge unverzüglich zu überarbeiten“, sagt UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. „Es gilt, sämtliche rechtswidrigen Regulierungsinhalte, die beispielsweise im Jahr 2035 zu einem vollständigen Neuzulassungsverbot für Verbrenner führen, weil die Klimawirkung von regenerativen Kraftstoffen nicht anrechenbar ist, zu ändern.“

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Darüber hinaus haben laut dem Augsburger Gutachten auch die Strafzahlungen, die Hersteller leisten müssen, wenn sie gegen die EU-CO₂-Flottenziele verstoßen, keine rechtliche Grundlage: Kment zufolge sei die EU-Kommission „für die Erhebung und Vereinnahmung von Strafzahlungen bzw. der Emissionsüberschreitungsabgabe“ gar nicht zuständig.

Im Jahr 2026 soll das Verbrenner-Aus in der EU noch einmal überprüft werden. Dann wird sich zeigen, in welcher Form das „Verbrenner-Aus“ umgesetzt wird oder ob es vielleicht noch komplett kippt. Im vergangenen Jahr hatte ein deutsches Unternehmen mit einer Klage gegen das geplante Verbrenner Verbot gedroht: Der EU-Plan sei von „Ideologie getrieben, nicht von Fakten.“

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