Nach Hetz-Posting: Querdenker (52) von Landgericht freigesprochen

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Das Landgericht München II revidierte das Urteil des Ebersberger Amtsgerichts. © David-Wolfgang Ebener

Der Urheber einer Holocaustleugnung, die in einer Telegram-Gruppe verbreitet wurde, bleibt unbekannt. Zu diesem Schluss kam das Landgericht München, das den 52-jährigen Angeklagten letztlich freisprach.

Ebersberg – Er war verurteilt wegen Volksverhetzung, sollte sich einen Beitrag zu eigen gemacht haben, in dem der Holocaust bestritten wird – doch jetzt folgte für einen bekannten Querdenker der Freispruch. Das Landgericht München II kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass der 52-Jährige unschuldig ist. Damit hob die Strafkammer ein Urteil des Amtsgerichts Ebersberg vom Juni vergangenen Jahres auf.

Ex-Markt Schwabener (52) legt gegen Amtsgericht-Urteil Berufung ein

Der Mann, der damals in Markt Schwaben wohnte, hatte dem ersten Urteil zufolge im August 2023 in der Chat-App Telegram einen hetzerischen Artikel geteilt, laut dem es bei den Vernichtungslagern Treblinka und Belzec im heutigen Polen keine Massengräber gegeben habe – ein Fall von Holocaustleugnung. Er wurde zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt, ging in Berufung.

Darin begann die Anklage zu bröckeln. Schon am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen äußerte Richter Johannes Feneberg Zweifel an der Schuld des Mannes. Der Verdacht: Irgendjemand könnte das Telegram-Profil des Angeklagten einfach kopiert haben. Denn der Beitrag war zwar mit dessen Namen und Bild in einer Gruppe der Querdenken-Bewegung gepostet worden. Unklar war jedoch, ob auch seine Telefonnummer mit dem Profil verknüpft war.

Die zuständigen Kriminalpolizisten waren sicher, die Nummer des Angeklagten in dem Profil entdeckt zu haben. Doch damit hatten sie sich offenkundig verrannt.

Polizisten haben sich bei Ermittlungen verrannt

Feneberg hatte nach dem ersten Prozesstag den Polizisten befragt, der die Telegram-Gruppe nach Indizien durchsucht hatte. Der Beamte war im Urlaub, seine Aussage wurde anhand einer Gesprächsnotiz eingeführt. Wie er die Telefonnummer des 52-Jährigen entdeckt hatte, vermochte er nicht mehr sicher zu sagen. Er ging davon aus, er habe damals in der Gruppe nach dem Namen des Verdächtigen gesucht und sei so darauf gestoßen.

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Doch ohne Weiteres sind die Nummern der Nutzer nicht für jedermann sichtbar, auch nicht für die Ermittler der Polizei. Tatsächlich gebe es „keine belegbaren Beweise“, wer den Holocaust-Beitrag geteilt hat, sagte ein Sachverständiger, den das Gericht hinzugezogen hatte. Das Gericht entschied im Zweifel für den Angeklagten. Wer der wahre Nutzer ist, der die Holocaustleugnung veröffentlichte, bleibt im Dunkeln.

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