Holzkirchner wegen Geldwäsche vor Gericht

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Wegen Geldwäsche muss sich ein 43-jähriger Holzkirchner vor Gericht verantworten © Frank Rumpenhorst

Wegen Untreue und Betrug war ein 43-jähriger Mann aus Holzkirchen bereits 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Jetzt saß er erneut auf der Anklagebank. Diesmal lautete der Vorwurf auf Geldwäsche.

Der Holzkirchner hatte 2017 einen Mercedes von einem Autohändler gekauft. Zur Finanzierung nahm er bei einer Dortmunder Bank ein Darlehen auf, bis zu dessen vollständiger Tilgung der Wagen als Sicherheit übereignet wurde. Die Raten bezahlte der 43-Jährige zwar nicht. Dafür verkaufte er aber den Mercedes, immer noch Eigentum der Bank, an einen Interessenten, der über die Hintergründe nicht informiert war. Der Mann bezahlte 17 900 Euro in bar an den Holzkirchner. Die Sache kam ans Licht, das Amtsgericht Mühldorf verurteilte den 43-Jährigen im März 2020 zu einem Jahr auf Bewährung und ordnete die Einziehung der Kaufsumme an. Soweit die Vorgeschichte.

Im Juli 2020 zahlte der Holzkirchner 20 500 Euro Bargeld auf sein Konto bei einer Münchner Bank ein. Drei Tage nach der Einzahlung überwies er davon 18 044 Euro auf ein Konto in Ägypten. Nach Sicht der Anklage handelte es sich dabei auch um die 17 900 Euro aus dem illegalen Autohandel, die der Angeklagte dadurch vor der Einkassierung durch die Staatsanwaltschaft habe „retten“ wollen. Auch habe er die Bank über diesen Hintergrund im Unklaren gelassen.

Die Transaktionen hätten stattgefunden, räumte der Holzkirchner ein. Doch sei dabei kein illegales Geld geflossen. Bei dem Konto in Ägypten handle es sich um das seines Bruders. Er habe die Summe dorthin transferiert, um seine kürzlich schwer erkrankte Mutter damit zu unterstützen. Das Geld stamme aus einem (anderen) Autoverkauf in Ägypten und aus Ersparnissen. Er habe die Summe 2018 auf zweimal von dem Konto in Ägypten nach Deutschland übertragen, um damit seine Frau und seine Tochter zu unterstützen. Doch die Trennung habe dieses Vorhaben vereitelt, seine Frau habe die Hilfe abgelehnt. Seither habe er das Geld in bar zuhause aufbewahrt.

Von der Bank auf die hohen Summen angesprochen, habe er aber einen geplanten Hauskauf als Grund genannt, hielt ihm Richter Walter Leitner vor. Das sei der ursprüngliche Plan gewesen, erklärte der Angeklagte. Doch Trennung und Erkrankung der Mutter hätten die Situation verändert. Zusätzlich zu den 20 500 Euro habe der Holzkirchner weitere 4500 in bar eingezahlt, berichtete der Sachbearbeiter der Kripo Traunstein. Daraufhin habe die Bank das Konto verstärkt beobachtet und die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Geldwäsche-Verdachts informiert.

Als unglaubwürdig und fadenscheinig ordnete die Staatsanwältin die Erklärungen des Angeklagten ein und forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. Angesichts der hohen kriminellen Energie und der schnellen Rückfälligkeit (bei noch offener Bewährungszeit) müsse die Strafe vollzogen werden. Dem widersprach der Verteidiger entschieden. Ein zwingender Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Betrag und der Übertragung bestehe nicht, sein Mandant sei also freizusprechen. Leitner schloss sich der Sicht der Anklage an. Er verhängte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und die Einziehung der 17 900 Euro.

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