Kronzeugin verweigert die Aussage - Im Prozess gegen mutmaßlichen Hanna-Mörder bahnt sich spektakuläre Wende an
Im Prozess um den Tod von Hanna aus Aschau im Chiemgau bahnt sich eine spektakuläre Wende an. Ausgerechnet die Kronzeugin, die den Angeklagten schwer belastet hatte, verweigert am Dienstag die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten.
Eigentlich hätte am Dienstag die Kronzeugin im Fall um die getötete Hanna aussagen sollen. Doch die 21-Jährige verweigert die Aussage und beruft sich dabei auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung. Dieser erlaubt es, die Aussage zu verweigern, wenn man sich damit selbst oder einen Angehörigen belasten würde.
Die junge Frau hatte den Ermittlern damals den entscheidenden Hinweis geliefert, der sie auf die Spur des mutmaßlichen Mörders brachte, gegen den derzeit prozessiert wird. Sechs Wochen nach der Tat wurde dieser festgenommen.
Der inzwischen 21-Jährige muss sich seit Oktober wegen Mordes vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau auf ihrem Heimweg vom „Eiskeller“ verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen zu haben, der in die Prien mündet. Die junge Frau soll ertrunken sein.

Angeklagter soll Kronzeugin einen Tag vor Leichenfund von getöteter Hanna erzählt haben
Einen Tag nach der Tatnacht, dem 03. Oktober 2022, soll der Angeklagte der 21-Jährigen bei einem Spaziergang von dem Fall erzählt haben. Das war einen Tag, bevor der Fund von Hannas Leiche öffentlich bekannt wurde.
„In Aschau wurde gestern eine umgebracht. Die tut mir so leid, weil ich sie vom Sehen kannte“, soll der Angeklagte zu der mit ihm befreundeten Frau gesagt haben. Seine Anwältin Regina Rick will aber nun Beweise dafür haben, dass dieses Gespräch erst einen Tag später stattfand. „Zu dem Zeitpunkt war der Fall in Aschau längst in der Öffentlichkeit bekannt“, sagt sie zu „ Bild “.
Die Anwältin wolle aufklären, ob sich die 21-Jährige geirrt oder gar bewusst gelogen hat. Dies sei jedoch nach der Aussageverweigerung nicht mehr möglich. Rick beauftragte zudem einen Strömungsexperten, ein Gutachten zu erstellen. Damit soll gezeigt werden, dass Hanna auch auf dem Nachhauseweg in den Bach gefallen sein und sich dabei schwer verletzt haben könnte.
Gericht setzt weitere vier Prozesstage im Fall Hanna an
Der Prozess zieht sich zudem weiter in die Länge. Das Landgericht Traunstein hat vier zusätzliche Termine bis zum 8. Februar angesetzt. Ursprünglich war der letzte Termin am 22. Dezember kurz vor Weihnachten geplant. Die zusätzlichen Verhandlungstage seien vorsorglich für weitere Beweisanträge vorgesehen, zudem seien weitere Zeugen geladen, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.
Vor Weihnachten soll es in dem Prozess noch einmal um die Ergebnisse der Rechtsmedizin gehen - und die Frage, ob Hannas Verletzungen von einem unglücklichen Sturz in den Fluss herrühren könnten oder ob sie getötet wurde.