Trumps Team kündigt Berufung an: „Die einzige Person, die nichts Falsches getan hat“

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Donald Trump wurde zu einer Strafzahlung von 355 Millionen Dollar verurteilt. Nun plant er, in Berufung zu gehen – trotz einer enormen Kaution.

New York City – Mitte Februar wurde Donald Trump im Prozess um sein aufgeblähtes Vermögen und Kreditbetrug zu einer Strafzahlung in Höhe von 355 Millionen Dollar verurteilt. Der Ex-Präsident kritisierte das Urteil, sprach von einer „Hexenjagd“ gegen sich und seiner Präsidentschaftskampagne und will nun in Berufung gehen. Das Problem: dazu ist eine Kaution in Höhe von fast 400 Millionen Dollar nötig – eine Summe, die Trump aber offenbar gewillt ist, zu zahlen.

Bei einem Auftritt bei Fox News sagte Trumps Anwältin Alina Habba, man sei zu diesem Schritt bereit. „Und zwar den vollen Betrag und noch einiges mehr, und wir werden bereit sein, das zu tun“, sagte sie der Moderatorin Martha MacCallum. Habba erklärte weiter, dass die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Urteilsspruch hinterlegt werden müsse. Der Republikaner und sein Rechtsteam hätten damit bis zum 17. März Zeit, um Berufung einzulegen.

Trump will wegen Urteil in Berufung gehen: „Er hat zufällig viel Geld“

Man versuche Trump aus dem Geschäft zu drängen, doch „das wird nicht funktionieren, erstens. Zweitens ist das, was sie tun, eine Einschüchterungstaktik. Leider haben sie sich meiner Meinung nach den Falschen ausgesucht, denn er ist stark, er ist widerstandsfähig und er hat zufällig viel Geld“, fügte Habba hinzu.

Gegenüber Newsweek stellte auch Chris Kise, Trumps Hauptanwalt in dem Betrugsprozess, das Urteil infrage: „Der Fall wirft ernste rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf ‚Betrugs‘-Ansprüche/Feststellungen ohne tatsächlichen Betrug auf.“ Wann genau man Berufung einlegen werde, hänge von „vielen Faktoren“ ab, jedoch werde man das Urteil fristgerecht anfechten.

Ex-Präsident Donald Trump und dessen Anwältin Alina Habba am dritten Tag des Zivilprozesses wegen Betrugs in New York City. Das Foto entstand am 4. Oktober 2023.
Ex-Präsident Donald Trump und dessen Anwältin Alina Habba am dritten Tag des Zivilprozesses wegen Betrugs in New York City. Das Foto entstand am 4. Oktober 2023. © Angela Weiss/AFP

Verschwörungstheorien à la Donald Trump: „Biden und all seine Freunde im Deep State“

Auf X (ehemals Twitter) lobte die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James indes das Urteil von Richter Arthur Engoron. „Egal wie groß, wie reich oder wie mächtig man ist, niemand steht über dem Gesetz. Nicht einmal Donald Trump“, schrieb die Juristin in einem in inzwischen gelöschten Post.

James selbst erhob im September 2022 nach jahrelangen Ermittlungen eine Zivilklage gegen Trump und dessen drei Kinder Donald Jr., Eric und Ivanka wegen Finanzbetrugs. Der Ex-Präsident diffamierte die Afroamerikanerin daraufhin als „Rassistin“ und behauptete, der Prozess gegen ihn und seine Trump Organization sei politisch motiviert und von Demokraten unterwandert.

Auch Trumps Anwältin forderte im Gespräch mit Fox News die „linke“ Staatsanwaltschaft dazu auf, ihr „zu zeigen, dass niemand über dem Gesetz steht, während wir Hunter Biden, Joe Biden und all seine Freunde oben in D.C. im Deep State haben, die nicht angefasst wurden“.  Hinter dem Begriff „Deep State“ steht die Verschwörungstheorie, im Hintergrund politischer Entscheidungen zögen geheime Mächte die Fäden. 

Trump sei „einzige Perseon, die nichts Falsches getan hat“

„Die einzige Person, die nicht über dem Gesetz steht, die einzige Person, die nichts Falsches getan hat, aber dennoch verfolgt und strafrechtlich verfolgt wird, ist Präsident Trump, weil sie ihn im November nicht schlagen können“, führte Alina Habba aus – und lehnte sich damit komplett in Trumps Narrativ. Trumps Hauptanwalt Kise beschuldigte die New Yorker Generalstaatsanwältin und Richter Engoron indes, Trump aus New York vertreiben zu wollen, und sagte, dies sei „schlecht“ für die Stadt.

Experte sieht Ausweg für Trump im Betrugsprozess – wenn auch keinen einfachen

Professor Greg Germain von der Syracuse University of Law erklärte dem US-Portal Newsweek, dass Trumps Team in der Berufung zeigen müsse, dass die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft nicht die Befugnis hat, ihn zu bestrafen, „ohne die traditionellen Elemente des Betrugs nachzuweisen“. Dazu müssten folgende sechs Elemente bewiesen werden:

  • Wissenschaftlichkeit – im Wesentlichen die Absicht, zu betrügen
  • Falsche Tatsachenbehauptungen und nicht nur Meinungen oder Anpreisungen
  • Vernünftiges Vertrauen der Opfer
  • Wesentlichkeit
  • Kausalität
  • Schadenersatz

Sollte entschieden werden, dass Generalstaatsanwältin James diese Elemente nicht nur in Bezug auf den zukünftigen Gebrauch von Geldern, sondern auch auf die vergangene Nutzung beweisen muss, hätte Trump laut Germain gute Chancen. Ob es schlussendlich zu einem Freispruch oder einer Neuverhandlung kommen würde, ist allerdings ungewiss. Zunächst muss Trumps Team bis Mitte März offiziell Berufung einlegen. (nak)

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