Zuschüsse für Rentner: Rente erhöhen und Bezüge deutlich aufbessern

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Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Rentnern, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, einen Zuschuss. © Wolfgang Maria Weber/Imago; Michael Bihlmayer/Imago; Montage: RUHR24

Die Rente ist bei vielen Menschen in Deutschland knapp bemessen. Doch es gibt einige Zuschüsse für Rentner, um den Geldbeutel etwas aufzubessern.

Berlin – Die Rente ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen in der Bevölkerung und der Politik. Nun ist ein Entwurf der Ampel im Umlauf, der offenbar 3500 Euro Netto-Rente garantieren soll. Gute Nachrichten für Rentner und Rentnerinnen also oder eher doch nicht? Denn ebenso wie das bisher nicht beschlossene neue Rentenpaket der Ampel sind die Überlegungen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bisher noch Luftschlösser. Deutlich greifbare war hingegen die Renten-Erhöhung 2024 für Rentner.

Zuschüsse für Renter: Rente erhöhen und diverse Leistungen vom Sozialstaat in Anspruch nehmen

Während bei der Rente in Deutschland einige Jahrgänge zu den großen Gewinnern zählen, liegt die Durchschnittsrente in Deutschland bei rund 1500 Euro im Monat. Dennoch gibt es eine Menge Menschen, die unter diesem Durchschnittswert liegen, weshalb es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Bezüge durch Zuschüsse für Rentner aufzustocken und so die eigene Rente zu erhöhen.

Denn sollte die Rente nicht reichen, ist der Sozialstaat in Deutschland in der Lage, die eine oder andere helfende Hand auszustrecken, sodass bedürftige Rentner diverse Zuschüsse und Leistungen in Anspruch nehmen können, falls ihnen zu wenig Rente zum Leben bleibt. Unter anderem sollten hier vordergründig das Sozialamt, die Pflegekasse oder die Krankenversicherung genannt werden.

Hilfe für Rentner: Grundsicherung gehört zu den Zuschüssen zur Rente

Bekannt ist, dass in Deutschland immer mehr Rentner die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da ihre Rente nicht zum Leben reicht. Doch längst nicht alle Bedürftigen bzw. Berechtigten nehmen diesen Zuschuss für Rentner in Anspruch, um ihre Rente zu erhöhen. Denn die Grundsicherung steht nicht nur jenen zu, die noch nie für Rente gearbeitet haben, sondern auch Rentnerinnen und Rentnern, deren Einkommen unter 1062 Euro im Monat liegt. So lautet die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die bei dieser Höhe der Rente ebenfalls rät, einen Antrag zumindest prüfen zu lassen.

Pauschalisieren lässt sich eine Auszahlung des Zuschusses für Rentner aber keinesfalls, da das Amt je nach Einzelfall entscheidet und auch die Höhe der Zahlung kann variieren. Darüber hinaus müssen bei der Grundsicherung, die nicht nur für Rentner gilt, einige Voraussetzungen gegeben sein. Unter anderem zählt dazu, dass die Altersgrenze erreicht ist, der Antragssteller volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Eine weitere Notwendigkeit für den Zuschuss der Grundsicherung ist, dass der Antragssteller dauerhaft in Deutschland ansässig ist.

Während einige Jahrgänge bei der Rente in Deutschland zu den größten Verlierern zählen, ist bei der Grundsicherung vor allem wichtig, dass sie jedes Jahr neu beim zuständigen Sozialamt oder bei der DRV beantragen werden muss. Die Auszahlung gilt nur für zwölf Monate und der Antrag wird jedes Jahr neu geprüft.

Zuschüsse für Rentner: Sozialamt unterstützt bei zu wenig Rente

Abseits der Grundsicherung gibt es aber noch weitere Zuschüsse für Rentner vom Sozialamt, um mehr Geld für die Rente zu bekommen. Wie viel Geld dabei herausspringt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Unter anderem zählt das eigene Einkommen, der Verdienst des Partners und das eigene Vermögen gemessen an der Region, in der man lebt, dazu. Als Beispiel sei hier die Höhe der Mietpreise angeführt. Je höher diese ausfallen, desto mehr Geld bekommt der Antragsteller zur finanziellen Unterstützung bewilligt.

Nach Prüfung des gestellten Antrags können bis zu vier Leistungen als Zuschüsse für Rentner aufgeführt werden, um die Rente aufzubessern und bestimmte Kosten abzufedern. Diese beinhalten den Regelbedarf, die Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie die Pflegeversicherungs- und Krankenkassenbeiträge und den Mehrbedarf.

Rente erhöhen: Regelbedarf zählt auch zu den Zuschüssen für Rentner

Der Regelbedarfssatz zählt dabei nicht nur alleine als Zuschuss für Rentner, um die Rente aufzubessern. Denn dieser liegt im Jahr 2024 bei 563 Euro für Alleinstehende mit eigenem Haushalt. Bei einem Ehepartner, mit dem man zusammenlebt, verringert sich der Satz bei der Regelbedarfsstufe 2 auf 506 Euro.

Der Zuschuss des Regelbedarfs ist dafür gedacht, die Ausgaben des alltäglichen Lebens wie Essen, Haushaltsgeräte, Reparaturen oder Kleider zu decken.

Rente aufbessern: Zuschüsse für Rentner decken Kosten für Unterkunft und Heizung ab

Während immer weniger Frauen offenbar die Witwenrente erhalten und viele die Rente versteuern müssen, zählt ein weiterer Zuschuss für Rentner mit in die Grundsicherung. Denn bekommen nicht nur Rentner hier Geld für die Miete, sondern auch für Nebenkosten, die Rechnung für die Heizung enthalten.

Hier wird der örtliche Mietspiegel häufig von den Sozialhilfeträgern zu Rate gezogen, um die angemessenen Kosten zu ermitteln.

Rente erhöhen: Pflege- und Krankenkassenbeiträge als Zuschuss für Rentner

Einen weiteren wichtigen Kostenpunkt im Alter übernimmt das Amt auch und kann somit auch als einer der Zuschüsse für Rentner deklariert werden, der die schmale Rente am Ende ebenfalls erhöht. Denn solange keine Pflichtversicherung im Spiel ist, übernimmt das Sozialamt auch die Beiträge für die Pflegeversicherung und die Krankenkasse, damit nicht alle Rentner mit ihrem Vermögen für die Pflegekosten aufkommen müssen.

Dies könnte für das Jahr 2025 besonders wichtig werden, da eine weitere Erhöhung der Sozialabgaben im Raum steht, die Rente, Krankenkassen und Pflege betrifft. Besonders die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge könnte dabei Millionen Rentner treffen.

Rente deutlich verbessern: Wohngeld zählt zu den Zuschüssen für Rentner

Um die Rente aufzubessern, ist die Beantragung von Wohngeld eine weitere Option. Dies zählt ebenso zu den Zuschüssen, die einkommensschwache Rentner beantragen können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die staatliche Zusatzleistung für den Wohnraum erhalten jene, deren monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Einkommengrenze nicht übersteigt.

Im Fokus stehen hier zum einen Rentner mit Eigenheim und jene, die zur Miete wohnen, deren monatliches Geld nicht zum Leben reicht. Das Wohngeld wird durch den sogenannten Lastenzuschuss abgedeckt. Dabei sind verschiedene Faktoren wichtig. Zu den zentralen Punkten zählt aber das Haushaltsgesamteinkommen. Dieses beinhaltet bei Rentner sowohl die Höhe der eigenen Rente, sowie die ihres Partners. Hinzu kommt die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Bei der Miete gibt es aber noch einen wichtigen Punkt zu beachten. Denn es nicht die tatsächlich zu zahlende Miete entscheidend, sondern vielmehr die sogenannte Mietstufe, die sich von I bis IV erstreckt.

Für das Wohngeld muss zwingend ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Der Zuschuss, der auch für Rentner gilt, wird im Normalfall ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag stellen. Rückwirkend lässt sich der Mietzuschuss allerdings nicht beantragen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Sollte zunächst Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beantragt worden sein, aber diese Leistung sind nicht ausgezahlt worden.

Auch die Pflegekasse hält einen Zuschuss für Rentner bereit: Sie springt beim Hausumbau ein

Auch bei der Pflegekasse lässt sich ein Zuschuss für Rentner beantragen. Menschen mit Pflegestufe 1 bis 5 haben dabei das Anrecht, die Pflegekasse an einem altersgerechten Umbau der Wohnung mit ins Boot zu holen. Dabei kann sich der Zuschuss für Rentner auf bis 4000 Euro Zuschuss belaufen, solange das Geld bei sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Verwendung findet. Beispiele hierfür sind unter anderem die Installation von Rampen und Treppenliften, Türverbreiterungen oder der barrierefreie Umbau des eigenen Badezimmers.

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt darüber hinaus zu dem Zuschuss für Rentnern: „Außerdem finanziell unterstützt werden der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Der Zuschuss könne auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich der Gesundheitszustand so verschlechtere, dass weitere Maßnahmen nötig werden. Immerhin ist es einigen Menschen möglich, aufgrund von chronischen Erkrankungen früher in Rente zu gehen.

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