Baugrenze wird um eine Fläche von einem Blatt A5 überschritten
Die Sache ist ernst. Gerade beim Thema KUMS (Kommunalunternehmen) will man sich in Markt Schwaben nichts nachsagen lassen, auch nicht bei Kleinigkeiten.
Markt Schwaben – Im Internet gibt es (fast) alles. Auch eine Seite, die sich mit Flächen beschäftigt. Und zwar so, dass man sich dort nicht nur mit nackten Zahlen und Maßeinheiten konfrontiert sieht, sondern gleich ganz plastisch eine Vorstellung davon bekommt, was zum Beispiel 300 Quadratzentimeter sind. Das sind, nur ein Beispiel, drei 50-Euro-Banknoten nebeneinander.
Oder ein Blatt Papier im Format A5. Also etwas, was spielend mehrfach auf diese Zeitungsseite passt. Vorausgesetzt, Sie sind Leser einer gedruckten Ausgabe. Ein Tablet könnte auch ein Gegenstand aus dem Alltag sein, der etwa jenen 0,03 Quadratmetern entspricht, um die sich der Haupt- und Bauausschuss des Marktgemeinderats am Donnerstag kurz, aber allen Ernstes auseinanderzusetzen hatte.
Eigentlich geht es hier ja um etwas Riesiges: Nämlich um den weiteren Ausbau eines Nahwärmenetzes für Markt Schwaben. Dazu muss und soll das Blockheizkraftwerk am Erlberg aus- und umgebaut werden. Und jetzt wird es, wenn man das bei uns in Bayern so ausdrücken darf, preußisch-korrekt. Im Zuge einer bauphysikalischen Berechnungen wurde nämlich festgestellt, „dass das Gebäude (Anm.: das KUMS-Anwesen) entgegen der anfänglichen Planung doch eine entsprechende Außendämmung benötigt. Aufgrund dieser Anpassung überschreitet es im Bereich des Treppenhauses die Baugrenze in einem sehr geringen Maß.“ Es geht um besagte 0,03 m². Genau das aber macht – rechtlich betrachtet – nun mal ausdrücklich eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans durch ein kommunales Gremium erforderlich.
Immerhin kommt die Verwaltung zu folgender Einschätzung: „Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar, nachbarschaftliche Interessen werden nicht berührt“. Alles korrekt gelaufen also, man will sich ja auch nichts nachsagen lassen. Wo kämen wir auch hin, wenn eine Behörde bei Anträgen öffentlicher Bauträger Fünfe gerade sein ließe?
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