Merz-Regierung verspricht „erhebliche Erleichterung“ bei der Witwenrente – Das steht im Koalitionsvertrag

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Im Koalitionsvertrag ist von einer Reform der Witwenrente die Rede. Die Sozialverbände begrüßen den Schritt. Besonders eine Gruppe würde profitieren.

Berlin – Die Rente und deren Finanzierbarkeit ist für viele ein brandaktuelles Thema. Das spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag wider, der eine ganze Reihe geplanter Renten-Neuerungen umfasst. Neben der Frühstart-Rente soll es ab kommendem Jahr auch eine Aktivrente geben, die Senioren dazu animieren soll, trotz Ruhestand weiterzuarbeiten. Damit dies für möglichst viele Rentner attraktiv ist, sieht der Maßnahmen-Katalog auch eine Reform der Witwenrente vor. Sie könnte das Leben vieler Betroffener erheblich erleichtern.

Rentnerin sitzt auf einem Sofa und hält ein Sparschwein mit Geldscheinen.
Die neue Regierung will Arbeitsanreize für Rentner schaffen. Dazu gehört auch, Hinterbliebenen mehr finanziellen Spielraum zu geben. (Symbolbild) © Robert Kneschke/Zoonar.com/IMAGO

Merz-Regierung will Witwenrente reformieren und so Anreiz zur Arbeit schaffen

Die CDU/CSU-SPD-Koalition plant, die Anrechnung des eigenen Einkommens zu reduzieren. Aktuell wird das eigene Einkommen der Hinterbliebenen auf die Rente angerechnet: 40 Prozent des Nettoeinkommens, das über den derzeit gültigen Freibetrag hinausgeht, wird von der Rente abgezogen. Das soll nun geändert werden. Im Koalitionsvertrag (Zeile 616 f.) heißt es dazu wörtlich: „Darüber hinaus verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente.“ Damit greift die neue Regierung eine langjährige Forderung auf.

Was bedeutet Witwenrente überhaupt?

Grundsätzlich haben Personen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie mit dem oder der Verstorbenen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, die mindestens ein Jahr bestanden hat. Die verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es gibt die kleine und die große Witwenrente, die sich an verschiedenen Kriterien wie Alter, Kindererziehung und Erwerbsminderung orientiert. Während die kleine Witwenrente in der Regel zeitlich auf zwei Jahre begrenzt ist, wird die große Witwenrente dauerhaft gezahlt – und fällt mit 55 Prozent der Rente des Verstorbenen deutlich höher aus.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Die geplante Änderung wird von den Sozialverbänden positiv aufgenommen. Unter anderem der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt die Entwicklung ausdrücklich und schreibt IPPEN.MEDIA dazu: „Die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Hinterbliebenenrente ist eine gute Nachricht und die Umsetzung einer langjährigen VdK-Forderung.“ Besonders für erwerbstätige, früh verwitwete Männer und Frauen wäre dies eine große Erleichterung im Alltag. Denn „diese Gruppe ist besonders stark von Armut bedroht“, so der Sozialverband weiter.

Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) hebt hervor: „Viele junge Witwen und Witwer würden gerne ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, tun dies aber nicht, weil sich dies finanziell kaum lohnt.“ Die aktuelle Regelung wirkt wie ein negativer Anreiz, da mehr Arbeit zu einem Verlust eines Teils der Rente führen kann. Eine Reform könnte nicht nur kurzfristig entlasten, sondern auch langfristig die Altersvorsorge stärken.

Bislang gibt es „wenig empirische Evidenz“, dass der Plan der neuen Bundesregierung aufgeht

Wirtschaftswissenschaftlich betrachtet, fehlen bisher allerdings umfassende empirische Daten zur Wirkung solcher Reformen. Johannes Geyer, stellvertretender Abteilungsleiter beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) merkt an: „Es gibt wenig empirische Evidenz.“ Sollte ein Steuerfreibetrag für Rentner eingeführt werden, müsse man „gegenläufige Anreize beseitigen“.

Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Reform als gut gemeinten Versuch, dessen Erfolg jedoch ungewiss ist: „Die Koalition hofft offenbar, dass sie damit Anreize für Hinterbliebene schafft, zusätzlich Geld zu verdienen. Es ist fraglich, ob das funktioniert – aber natürlich wäre es für die Betroffenen gut, wenn sie mehr Nettoeinkommen haben.“ Wie wirksam die geplante Reform ist, hängt auch von der Umsetzung ab. Noch sind jedoch keine konkreten Zahlen oder Gesetzentwürfe bekannt, wie stark der Anrechnungsfaktor gesenkt werden soll – und wann genau die Änderungen greifen. (sp/ls)

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