Der Kreisausschuss hat einstimmig ein Cannabisverbot für den Karlsfelder See beschlossen. Der Landkreis Dachau wird – sollte später der Kreistag zustimmen – diesbezüglich die Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes ändern.
Karlsfeld – Naherholungsgebiete würden von den Konsumverbotsregelungen, die im neuen Cannabisgesetz verankert sind, nicht erfasst, so Landrat Stefan Löwl. Aber der für Unterhalt des Gewässers und der Flächen drumherum zuständige Landkreis Dachau könne über das Hausrecht eine Prohibition der Droge regeln.
Rund um den See gibt es große Spielflächen für den Sport sowie Spielplätze. „Radien da herum zu ziehen, ist schwierig“, so Löwl. Ein Verbot nur tagsüber zu erlassen, ist laut dem Landrat ebenfalls nicht zielführend. Jugendliche würden dann auch nach 21 Uhr Party machen. Und die Seebesucher würden tags darauf „über die liegengelassenen Cannabisprodukte laufen“. Es gebe im Landkreis genügend andere Flächen, wo Cannabis konsumiert werden könne, so der Landrat.
Josef Riedlberger (CSU) wollte wissen, ob das Verbot „absolute Sicherheit“ bringe. Der Rechtsweg stehe jedem offen, antwortete Löwl. „Es gibt noch keine Rechtsprechung dazu.“ Emmi Westermeier (CSU) hakte nach, ob der Kreis auch ein Verbot für den Eisolzrieder See erlassen könne. „Dafür sind wir nicht zuständig“, so die Replik des Landrats. Das Gewässer liegt in der Obhut der Gemeinde Bergkirchen. Aber, so Löwl weiter, er könne sich gut vorstellen, dass es in Zukunft „Diskussionen um die Seen geben wird“.
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